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Hundesteuer

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gefährliche Hunde

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Hundesteuersatzung


Für das Stadtgebiet Seligenstadt gilt die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit, vom 01. März bis 15. Juni jeden Jahres. In den Naturschutzgebieten gilt die Anleinpflicht der jeweiligen Schutzgebietsverordnung ganzjährig.