Aktuelle Informationen zur Situation um das Corona-Virus
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2.
Über die rechts stehenden Links gelangen Sie auf die Seiten der Bundesregierung, des Landes Hessen, des Kreises Offenbach sowie des Robert Koch Instituts. Alle Seiten werden regelmäßig aktualisiert, so dass Sie immer tagesaktuelle Informationen zu dem neuartigen Virus abrufen können.
Allgemeine Informationen zu städtischen Einrichtungen und Hilfsangeboten finden Sie am Ende der Seite.
Aktuelle Maßnahmen und Verordnungen
Seit 23. November 2022 gilt...
Das Bundesinfektionsschutzgesetz ermöglicht nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Die Hessische Landesregierung hat deshalb notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Viele der zuvor noch verbliebenen Maßnahmen entfallen nun gänzlich.
Darüber hinausgehende Hotspot-Regelungen, wie vom Bund vorgesehen, sind laut Angaben des Landes Hessen rechtlich derzeit nicht umsetzbar. Als Hotspots werden Gebiete eingestuft, in denen sich zum Beispiel eine gefährlichere Virusvariante als die bisher bekannten ausbreitet oder in denen das Gesundheitssystem zu überlasten droht. Das Land beobachtet die Situation hessenweit und will je nach Lageentwicklung weitere Schritte bekannt geben.
Maskenpflicht
Eine Maskenpflicht gilt:
- für positiv getetstete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
- in Arztpraxen und Krankenhäusern (FFP2-Maske),
- in Alten- und Pflegeheimen,
- bei Pflege- und Rettungsdiensten,
- in Bussen und Bahnen (OP-Maske im ÖPNV, im Fernverkehr FFP2-Maske).
Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in Innenräumen. Auch in Schulen, Hochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen gilt keine gesetzliche Maskenplicht mehr. Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen können jedoch unabhängig davon auf Grundlage der anzustellenden Gefährdungsbeurteilung eine Maskenpflicht vorsehen.
Zulässig zur Erfüllung der genannten Maskenpflicht sind OP-Masken und Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbare Ausführungen ohne Ausatemventil.
Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten:
- für Kinder unter sechs Jahren,
- für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können,
- für Menschen mit Hörbehinderung und deren unmittelbare Kommunikationspartnerinnen und -partner, soweit und solange es zu ihrer Kommunikation erforderlich ist,
- für das Einrichtungspersonal, soweit kein Kontakt zu anderen Personen besteht oder anderweitige und mindestens gleichwertige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden,
- soweit und solange aus therapeutischen, rechtlichen, seelsorgerischen, ethisch-sozialen oder anderen tatsächlichen Gründen das Absetzen der medizinischen Maske erforderlich ist.
Testpflicht
Eine Testpflicht gilt weiterhin:
- für Arbeitgeber, Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften.
- Ausnahmen durch Einrichtungsleitung für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich.
- Bewohnertestungen (insbesondere in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen gegebenenfalls anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden
- Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten et cetera können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.
Die generelle Pflicht zum Negativnachweis beim Betreten aller Arbeitsstätten besteht nicht mehr.
Bürgerinnen und Bürger haben zum Teil weiterhin Anspruch auf kostenlose Corona-Tests.
Keine Isolations- und Quarantäne-Regeln mehr
Das Land Hessen hat zum 23. November 2022 die Isolationspflicht aufgehoben. Anstatt dieser gilt:
Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:
- eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
- ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher wie auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.
Zugleich wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
Allgemeine Empfehlungen
Mit dem Wegfall des Großteils der bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen spielt das eigenverantwortliche Handeln der Bürgerinnen und Bürger eine tragende Rolle für die weitere Entwicklung des Infekionsgeschehens.
Allgemein gelten daher folgende Empfehlungen:
- Verhalten Sie sich so, dass Sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen.
- Berücksichtigen Sie eigenverantwortlich und situationsangepasst die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene und zum Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen.
- Lassen Sie besondere Vorsicht walten bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht. Vorsorgliche Testungen werden dringend empfohlen.
- Berücksichtigen Sie bei privaten Zusammenkünften die räumlichen Gegebenheiten und treffen Sie angemessene Hygienemaßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden.
- Achten Sie in geschlossenen Räumen auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung.
- Vermeiden Sie bei akuten Atemwegssymptomen möglichst den Kontakt zu Angehörigen anderer Haushalte bis zu einer Abklärung der Ursachen.
Corona-Testzentren in Seligenstadt
Eine Zusammenstellung der Corona-Testzentren in und um Seligenstadt finden Sie unter diesem Link:
Testzentren Seligenstadt