Haltung von gefährlichen Hunden
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
für den 1. "gefährlichen Hund" 116,00 Euro
für den 2. "gefährlichen Hund" 216,00 Euro
für den 3. "gefährlichen Hund" 232,00 Euro
und für jeden weiteren 232,00 Euro
Antragsverfahren beim Steueramt
- Antrag ausgefüllt und unterschrieben
- Tierschutzvertrag (falls vorhanden)