Hunde auf Kirchenplatte

gefährliche Hunde

Haltung von gefährlichen Hunden

Die Hundesteuer beträgt jährlich:


für den 1. "gefährlichen Hund" 116,00 Euro

für den 2. "gefährlichen Hund" 216,00 Euro

für den 3. "gefährlichen Hund" 232,00 Euro

und für jeden weiteren 232,00 Euro

Antragsverfahren beim Steueramt

  • Antrag ausgefüllt und unterschrieben
  • Tierschutzvertrag (falls vorhanden)

Antragsverfahren beim Ordnungsamt

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