Haushaltsplan

  • Leistungsbeschreibung

    Bei einem Haushaltsplan handelt es sich um ein komplexes Rechenwerk, welches in eine Ergebnis- und in eine Finanzrechnung (Cash-Flow) unterteilt ist. Er enthält alle Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die investiven Maßnahmen eines Haushaltsjahres.

    Der Haushaltsplan bildet die Basis für das Verwaltungshandeln.

    Für einen schnellen Überblick empfehlen wir Ihnen die Lektüre des Vorberichtes. Er ist der Erläuterungsteil des Haushaltsplans und auch ohne Vorkenntnisse verständlich. Er gibt mit einer Vielzahl von Informationen einen Überblick über die Planungen für das nächste Haushaltsjahr. Anhand des Rückblicks auf die Vorjahre bestehen Vergleichswerte. Der Vorbericht schließt mit einem Ausblick auf die Zukunft.

    Für Ihre Ideen und Anregungen haben wir immer ein offenes Ohr. Gerne können Sie diese per E-Mail an stadtkasse@seligenstadt.de an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kämmerei senden.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Zum besseren Verständnis finden Sie hier Erläuterungen zu einem kommunalen Haushaltsplan:

    In der Haushaltssatzung werden die Eckpunkte der Haushaltsplanung beschlossen.

    Der Vorbericht ist der Erläuterungsteil zum Haushaltsplan und ist unterteilt in einen Rückblick auf die Vorjahre, gibt Informationen zu den Planansätzen des Haushaltsjahres und schließt mit einem Ausblick auf die folgenden Haushaltsjahre (Finanzplanung).

    Mit der Budgetierungsrichtlinie wird die Bewirtschaftung geregelt. Der Budgetplan weist die Teilhaushalte (Teilbudgets) den Ämtern der Stadtverwaltung zu.

    Es folgt der Ergebnis- und Finanzhaushalt. Hierbei handelt es sich um die Zusammenfassung des geplanten Jahresbudgets sowie des daraus folgenden Geldflusses.

    Bei den Teilhaushalten handelt es sich um die Amtsbudgets, die in Produkte unterteilt sind. Die Produkte beinhalten die Leistungen, die die Stadt für die Bürger erbringt. Diese sind nach finanzstatistischen Vorgaben gegliedert und beinhalten alle Erträge und Aufwendungen, die für eine Leistung entstehen.

    Der Stellenplan legt die Zahl und Einstufung der in der Verwaltung beschäftigten Bediensteten fest.

    Die Anlagen enthalten verschiedene Zusatzinformationen (z.B. Verbindlichkeiten, Rücklagen) sowie die Wirtschaftslage der Beteiligungen.


Zuständige Abteilungen