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Abfallgebühren

Abfallgebühren

Nur der jeweilige Grundstückseigentümer ist berechtigt, Tonnenbestellungen oder -Änderungen vorzunehmen.

1. Mindestvolumen

Für jedes bebaute Grundstück ist eine Restmülltonne mit einer Mindestgröße bereitzustellen. Es sind mindestens 12 Liter pro gemeldeten Einwohner erforderlich. Daraus ergibt sich die kleinste Restmülltonne, die Sie wählen können.

2. Regelleistung

Zu jeder Restmülltonne gehört gebührenfrei eine Biotonne und eine Altpapiertonne mit bis zu 240 Liter Volumen dazu.

Die Restmüll- und Biotonne werden - mit Ausnahme der vierwöchigen 60 Liter Restmülltonne - im Wechsel zueinander
alle 14 Tage entleert. Die Abfuhr der Altpapiertonne erfolgt monatlich.

Restmülltonne:

Für die Entsorgung von Restmüll sind in Seligenstadt Restmüllgefäße mit einem Entsorgungsvolumen von 60 bis 1.100 Liter zulässig. Die jährlichen Gebühren betragen für das

60 Liter Gefäß 169,56 Euro pro Jahr
60 Liter Gefäß bei 4-wöchentlicher Entleerung 96,84 Euro pro Jahr
80 Liter Gefäß 211,32 Euro pro Jahr
120 Liter Gefäß 297,72 Euro pro Jahr
240 Liter Gefäß 550,20 Euro pro Jahr

660 Liter Gefäß bei dreimaliger Leerung pro Monat 2.145,24 Euro pro Jahr
660 Liter Gefäß bei viermaliger Leerung pro Monat 2.875,80 Euro pro Jahr
660 Liter Gefäß bei zweimaliger Leerung je Woche 5.727,84 Euro pro Jahr

1.100 Liter Gefäß bei vierzehntäglicher Entleerung 2.374,44 Euro pro Jahr
1.100 Liter Gefäß bei dreimaliger Leerung pro Monat 3.561,00 Euro pro Jahr
1.100 Liter Gefäß bei viermaliger Leerung pro Monat 4.724,52 Euro pro Jahr
1.100 Liter Gefäß bei zweimaliger Leerung je Woche 9.400,56 Euro pro Jahr

Sofern in einem Haushalt nur 2 Personen leben, ist eine vierwöchentliche Leerung des 60 Liter Gefäßes möglich. Maßgeblich ist die im Einwohnermeldeamt gemeldete Personenzahl. Die Gebühr reduziert sich für diese Gefäßgröße dann auf 8,07 Euro monatlich.

Die Restmüll-, Bio- und Altpapiertonnen werden als Leihtonnen bereitgestellt.

Die Erstanmeldung beim Neubau oder beim Eigentümerwechsel und die zulässige endgültige Abmeldung von der Abfallentsorgung sind grundsätzlich kostenlos. Für jede weitere An-, Ab- oder Ummeldung eines Müllgefäßes erhebt die Stadt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 €.

Papiertonne:

Zur Sammlung von Altpapier und Kartonagen stellt die Stadt Seligenstadt blaue Papiertonnen zur Verfügung. Die Tonnen sind in den Größen zwischen 120 und 240 Liter erhältlich. Sofern ein Restmüllgefäß auf einem Grundstück vorhanden ist, wird eine 240-Liter-Papiertonne kostenlos zur Verfügung gestellt. Für darüber hinausgehenden Bedarf besteht die Möglichkeit der Abgabe im Wertstoffhof beziehungsweise bei regelmäßig anfallenden Mehrbedarf können weitere Gefäße bereitgestellt werden. 
Die Papiergefäße können beim Umweltamt vom Hauseigentümer beantragt werden.

Biotonne:

Sofern Restmüllgefäße auf dem Grundstück vorhanden sind, erhalten Sie eine Biotonne kostenfrei. Die Tonnen sind in den Größen  80 und 120 Liter verfügbar. Die Zahl der zu Verfügung gestellten Tonnen richtet sich dabei nach dem heute auf einer Liegenschaft vorhandenen Restmüllvolumen (Regelausstattung). Bei Großwohnanlagen (ab 6 Wohneinheiten) besteht die Möglichkeit auf eine 240 Liter Biotonne. 

Windeltonne:

Die Windeltonne kann im Rathaus oder online gegen die Entrichtung eines Pfandes von 25,00 Euro beantragt werden. Die monatliche Gebühr beträgt 6,00 Euro im Monat. Bei Mehrlingsgeburten reduziert sich die Gebühr ab dem zweiten Kind auf 2,50 Euro im Monat für die zweite und jede weitere Windeltonne.