Münzen

Spielapparatesteuer

Spielapparatesteuer


Kosten:

die Steuer beträgt zu § 2 a) Spielapparatesteuersatzung


in Spielhallenin Gaststätten

für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 

je Kalendermonat und Gerät

20 v.H. der Bruttokasse20 v.H. der Bruttokasse

für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 

je Kalendermonat und Gerät

8 v.H. der Bruttokasse

max. 30,00 Euro

8 v.H. der Bruttokasse

max. 30,00 Euro

Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen und jeweils quartalsweise zum 15.04., 15.07., 15.10. und 15.01. des Jahres zu melden.