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Bewohnerparken

Bewohnerparken in Seligenstadt

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Altstadtbewohner,

das bewährte Bewohnerparken wurde 2004 gestartet. Ziel ist es, Ihnen, den Bewohnern der Altstadt eine höhere Wohnqualität zu verschaffen.

Sie bekommen mit dem Bewohnerparken ein besonderes Parkrecht im Bereich Ihres Zuhauses eingeräumt, während gleichzeitig die Besucher unserer Stadt auf bestimmte Parkflächen und Parkhäuser verwiesen werden. Im Gegenzug dürfen wir Sie jedoch auch darum bitten, die für unsere Gäste bestimmten Parkplätze ebenfalls frei zu halten.

Gemeinsam mit Vertretern des Vereins "Lebenswerte Seligenstädter Altstadt", der Polizei und den Mitarbeitern des Ordnungsamtes ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt und verwirklicht worden.

Keine Regelung ist perfekt und wir konnten auch nicht alle Wünsche der Altstadtbewohner Rechnung tragen. Wir bitten Sie deshalb, die neue Regelung kritisch zu begleiten und mit Verbesserungsvorschlägen einen Beitrag zur Beseitigung noch vorhandener Unstimmigkeiten zu leisten.

Ich wünsche uns allen, dass das Bewohnerparken in Seligenstadt weiterhin den gewünschten Erfolg bringt, den die Initiatoren sich erhoffen. 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Gerheim
Erster Stadtrat

Geltungsbereich

Bereich A - Blaue Zone:
Steinheimer Straße bis Steinheimer Tor, Schlüsselgasse, Stadtmühlgasse, Schafgasse, Mohrmühlgasse, Pfortengasse, Rosengasse, Wallstraße, Große Salzgasse, Kleine Salzgasse

Bereich B - Rote Zone:
Frankfurter Straße von Marktplatz bis Sparkasse, Sackgasse, Wolfstraße bis Einhardstraße, Aschaffenburger Straße von Marktplatz bis zur Einfahrt Freihofplatz, Bahnhofstraße bis zur Einhardstraße, Mauergasse von Frankfurter Straße bis zur Bachgasse, Bachgasse, Jakobstraße bis zur Einhardstraße, Stadtgraben von Frankfurter Straße bis Jakobstraße 

Bereich C - Gelbe Zone:
Gerbergasse, Hospitalstraße, Kleine Rathausgasse, Kleine Fischergasse, Große Rathausgasse, Große Fischergasse, Palatiumstraße, Römerstraße, Kleine Maingasse, Große Maingasse, Freihofstraße, Freihofplatz Nr. 3 bis 7

Bereich D - Grüne Zone:
Aschaffenburger Straße von Freihofplatz bis zur Pfarrgasse, Mauergasse von Bachgasse bis Am Riegelsbach, Peterstraße von Am Riegelsbach bis zur Pfarrgasse, Am Riegelsbach bis zur Mauergasse, Vautheigasse, Freihofplatz Nr. 1 und 2, Pfarrgasse. 


Parkplatz ehemaliges Stadtwerke-Gelände für Bewohner frei

Der Parkplatz am ehemaligen Stadtwerke-Gelände, Steinheimer Straße 47 ist für alle Bewohner mit Vignette ohne zeitliche Beschränkung und ohne Entrichtung einer Parkgebühr freigegeben.

In den Bereichen von Parkscheinautomaten des jeweiligen Zonenbereiches ist Parken für die Altstadtbewohner, die im Besitz einer Vignette sind nur in Verbindung mit der Parkscheibe für die Dauer von 2 Stunden unentgeltlich erlaubt.