Förderung der Seniorenarbeit
Die Stadt Seligenstadt fördert Veranstaltungen und Aktivitäten, die geeignet sind, Seligenstädter Bürgerinnen und Bürgern ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, im Folgenden Seniorinnen und Senioren genannt, zu gesellschaftlichem Engagement anzuregen, sowie Veranstaltungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen älterer Menschen dienen, unabhängig ihrer Religion oder Herkunft. Dies soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen können, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern, sowie für die Seniorinnen und Senioren Möglichkeiten zu schaffen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Die Förderung umfasst folgende Bereiche:
1. Die Stadt stellt den Seniorenkreisen bei Bedarf kostengünstig Räume in den städtischen Liegenschaften zur Verfügung.
2. Die Stadt leistet den Seniorenkreisen durch die Tätigkeit einer/eines hauptberuflichen Seniorenberaterin/Seniorenberaters im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfestellung.
3. Zuschüsse werden sowohl für die allgemeine Seniorenarbeit als auch für investive Maßnahmen gewährt.