Umweltinformationen des Landes beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) gibt allen interessierten Bürgern das Recht, bei informationspflichtigen Stellen Auskünfte zu Umweltthemen einzuholen.

    Dazu gehören Informationen aus den nachfolgend genannten Bereichen

    • Boden
    • Wasser
    • Luft
    • Landschaft
    • Artenvielfalt
    • gentechnisch veränderte Lebewesen
    • Energie
    • Strahlung und
    • Lärm,

    sowie Wechselwirkungen zwischen diesen Bereichen.

  • Verfahrensablauf

    Um Informationen zu erhalten, müssen Sie bei einer informationspflichtigen Stelle einen Antrag stellen.

    In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, an welchen Informationen Sie genau interessiert sind. Außerdem müssen Sie erklären, in welcher Form die Informationen für Sie zugänglich gemacht werden sollen. Das können die Akteneinsicht oder eine Auskunft sein.

    Wenn die geforderten Informationen bereits in öffentlich zugänglicher Form vorliegen, kann die informationspflichtige Stelle Sie auf diese Quellen verweisen.

    Hinweis: Sie müssen keine Gründe nennen, um Zugang zu Umweltinformationen zu bekommen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Keine

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Erteilung mündlicher oder einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort  sind kostenfrei.

    Ist die Bearbeitung mit einem darüber hinausgehenden Aufwand verbunden, kann die informationspflichtige Stelle Gebühren erheben. Diese werden vorher genannt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine

  • Bearbeitungsdauer

    Die beantragten Umweltinformationen sind innerhalb eines Monats zugänglich zu machen. Eine Ausnahme gilt für umfangreiche und komplexe Informationen. In solchen Fällen kann die Frist auf 2 Monate verlängert werden. Die Behörde muss Sie über die Fristverlängerung spätestens einen Monat nach Eingang Ihres Antrages informieren.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Das Hessische Umweltministerium hat ein Formular erarbeitet, dass es Antragstellerinnen und Antragstellern erleichtern soll, Auskunftsersuchen nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) gegenüber informationspflichtigen Stellen abzufassen. Das Formular kann interaktiv ausgefüllt werden und dann unmittelbar als E-Mail-Anhang an die zuständigen Stellen verschickt werden.

  • Bemerkungen

    • Das Hessische Umweltministerium hat eine Liste der nach § 10 UIG aktiv verbreiteten Umweltinformationen (Stand: 01. Oktober 2014, PDF) veröffentlicht.
    • Mit dem Umweltatlas Hessen wird der interessierten Öffentlichkeit ein Überblick über wichtige Umweltdaten gegeben.
    • Aktuelle Messwerte zu
      • Luft
      • Wasser
      • Radioaktivität
      • Erdbebendienst
      • Schienenverkehrslärm

    finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie (HLUG)/Messwerte

    • Umweltinformationen des Bundes und der anderen Bundesländer finden Sie im Umweltportal Deutschland (PortalU).

Zuständige Abteilungen