Erster Stadtrat Oliver Steidl erinnert daran, dass für die Sonderparkberechtigungen 2025 für die Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt Seligenstadts vorwiegend der schriftliche Weg zum Erhalt der Vignette genutzt werden soll. Alle Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen und noch keinen Antrag gestellt haben, müssen dies schriftlich tun.
„Wer für das Jahr 2025 eine Vignette erhalten möchte wird gebeten, den Antrag schnellstmöglich an das Ordnungsamt zu senden. Die Sonderparkberechtigung wird dann auf Wunsch zugeschickt oder kann am Rathausempfang gegen Barzahlung abgeholt werden“, informiert der Erste Stadtrat.
Die Gebühr beträgt unverändert 28,00 €. Es stehen drei Möglichkeiten zur Bezahlung zur Auswahl:
- Mit der Erteilung einer neuen Einzugsermächtigung wird die Sonderparkberechtigung per Post zugeschickt.
- Auf Wunsch kann auf Rechnung gezahlt werden, die Berechtigung kommt dann einmalig ebenfalls per Post.
- Bewohnerinnen und Bewohner, die bar zahlen möchten, können dies an der Information im Rathaus tun. Die Vignette wird nach Eingang des Antrages erstellt und kann ca. eine Woche später an der Information im Rathaus gegen Barzahlung abgeholt werden.
In allen Fällen ist zwingend ein schriftlicher Antrag vorher an das Ordnungsamt zu senden. Der Antrag findet sich auch online oder an der Information im Rathaus.
Die Öffnungszeiten der Information sind wie folgt:
Montag - Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr; Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
Das Ordnungsamt weist erneut auf die Möglichkeit hin, die Bewohnervignette im „Abonnement“ zu beziehen. So ist sichergestellt, dass allen Berechtigten rechtzeitig die Parkvignette zur Verfügung steht. Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bekommen die neuen Vignetten im Dezember ohne gesonderten Antrag automatisch zugeschickt.