Schadstoffmobil kommt am 26., 28. und 29. April


Erster Stadtrat Michael Gerheim teilt mit, dass das Schadstoffmobil den Seligenstädter Bürgerinnen und Bürgern wieder zur Verfügung steht. Hier kann Sondermüll, der nicht in den Hausmüll gehört, abgegeben werden.

Im Einzelnen nimmt die Entsorgungsfirma folgende Sonderabfallarten an:

Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Abbeizmittel, Leim, Klebemittel, Rostschutzmittel, Verdünner, Terpentin, Waschbenzin, Kalkreiniger, Fleckenentferner, Säuren, Laugen, Metallputzmittel, Herdputzmittel, Backofenreiniger, WC-Reiniger, Abflussreiniger, Entkalker, Salmiakgeist, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Kosmetika, Fixierbäder, Bleichbäder, Entwicklungslöser und sonstige chemische Abfälle aus Heim- und Schullabors, Mottenschutzmittel, Frittierfette.

Das Fahrzeug steht am:

Mittwoch, 26.04.2023

11.00 bis 14.00 Uhr, Wilhelm-Leuschner-Straße Ecke Nordring

Freitag, 28.04.2023

11.30 bis 14.30 Uhr, Am Zippenweg, Froschhausen

15.30 bis 17.30 Uhr, Festplatz Klein-Welzheim Festplatz,

Samstag, 29.04.2023

11.00 bis 13.00 Uhr, Parkplatz Sportstadion (Zellhäuser Straße)

Dieser Service ist unentgeltlich.

Private Haushalte, Schulen, Dienstleistungsunternehmen und Kleingewerbebetriebe können dort ihre Sonderabfälle abgeben. Dabei darf das jährliche Sonderabfallaufkommen jedoch 500 kg nicht übersteigen. Erzeuger größerer Abfallmengen müssen die Sonderabfälle dem Gesetz entsprechend der Hessischen Industriemüll GmbH direkt andienen.

Um unnötige Zurückweisungen am Entsorgungsfahrzeug zu vermeiden, sind bei der Anlieferung folgende wichtige Hinweise zu beachten:

  1. Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden.
  2. Das Fassungsvermögen der Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein, da größere Behälter nicht in die Fässer des Entsorgungsfahrzeuges passen.
  3. Die Sonderabfälle sollten nach Möglichkeit in der gut verschlossenen Originalverpackung abgegeben werden.
  4. Haushaltsbatterien sind über die Verkaufsstellen des Handels zu entsorgen.
  5. Altöl muss gemäß Altöl-Verordnung bei allen Verkaufsstellen (Fachhandel, Tankstellen, Supermärkte), die Motoröle vertreiben, kostenlos zurückgenommen werden.
  6. Altmedikamente können in verschiedenen Apotheken abgegeben werden (keine Gesetzespflicht); in Ausnahmefällen werden Altmedikamente auch am Schadstoffmobil entgegengenommen.
  7. Ausgehärtete Dispersionsfarben können mit dem Hausmüll entsorgt werden.
  8. Kfz-Batterien sind über die Verkaufsstellen des Handels zu entsorgen.
  9. Tropffreie und spachtelreine Leergebinde sind kein Sonderabfall und können dem Hausmüll beigegeben werden.