Bauaufsicht

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Bauordnungsamt überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich für das Bauordnungsamt folgende Aufgaben:

    • Prüfen von Bauanträgen
    • Erteilen von Baugenehmigungen
    • Beantworten von Bauvoranfragen
    • Baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschl. Überwachung, sofern diese Aufgabe nicht von Nachweisberechtigten oder Sachverständigen erbracht wird
    • Prüfen von Sonderbauten
    • Mitwirken bei der Brandschau
    • Bearbeiten von Widersprüchen
    • Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
    • Eintragen der Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses
  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Seligenstadt
    www.kreis-offenbach.de
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende