Kein Silvesterfeuerwerk in der Altstadt


Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und bald steht der Silvesterabend an. Daher weist Erster Stadtrat Michael Gerheim darauf hin, dass in der Seligenstädter Altstadt, insbesondere in den engen Gassen in unmittelbarer Nähe zu den Fachwerkhäusern, kein Feuerwerk gezündet werden darf. Das gilt auch für den Markt- und Freihofplatz. 

Seit 2009 verbietet die bundesweit geltende Sprengstoffverordnung Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern. Entsprechende Verstöße werden gemäß Sprengstoffgesetz geahndet.