„Die Stadtwerke der Einhardstadt Seligenstadt erreichen immer wieder Fragen bezüglich des Einsatzes und der Zulässigkeit von Sonderwasserzählern für die Gartenbewässerung“, so Bürgermeister Dr. Daniell Bastian. „Wir haben nun hierzu alle Informationen auf der städtischen Homepage hinterlegt.“
Die mit der Installation einhergehende Befreiung von der Schmutzwassergebühr (aktuell 2,68 € pro cbm) ist ausdrücklich in der Entwässerungssatzung der Stadt Seligenstadt geregelt. Allerdings gelten für die Installation gewisse Kriterien. Private Sonderwasserzähler müssen geeicht sein. Die Eichzeit für private Wasserzähler beträgt 6 Jahre, danach muss der Zähler ausgewechselt werden. Die Wasseruhr muss fest und frostsicher (gem. DIN 1988-200) in die Wasserleitung im Innenbereich des Gebäudes auf Kosten des Gebührenpflichtigen eingebaut und unterhalten werden. Es besteht die Möglichkeit, den Sonderwasserzähler durch ein Installationsunternehmen einbauen zu lassen oder dies selbst zu tun. Zudem fällt eine jährliche Gebühr in Höhe von 30,00 € für die Regiearbeiten durch die Mitarbeitenden der Stadtwerke an. Sonderwasserzähler lohnen sich daher nur, wenn die eingesparten Abwassergebühren höher sind als die Kosten für den Sonderwasserzähler.
Weitere Fragen zur Installation und dem Verfahrensablauf beantwortet das Informationsblatt „Sonderwasserzähler“