„Dem Stadtsäckel geht es leider sehr schlecht“, fasst Bürgermeister Dr. Daniell Bastian die finanzielle Lage der Stadt zusammen. Die Aufstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2025 gestaltet sich dementsprechend mehr als schwierig. Konnte man die permanent steigenden Kosten in der Vergangenheit noch durch höhere Steuereinnahmen einigermaßen kompensieren und damit eigene Steuererhöhungen im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden in den Jahren 2023 und 2024 vermeiden, ist dies in der Planung für das kommende Jahr nicht mehr möglich.
„Deshalb blieb uns am Ende keine andere Wahl, als auch in Seligenstadt über Steuer- und Gebührenerhöhungen nachzudenken. Wichtig ist uns dabei, die höhere Belastungen auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Im Ergebnis sollen die Hebesätze für die Gewerbesteuer sowie für die Grundsteuern A und B im kommenden Jahr erhöht werden. Zudem sollen auch Gebühren für die verschiedenen Betreuungsangebote für Kinder angepasst werden. Mit diesen Maßnahmen müssen wir unsere finanzielle Stabilität erhalten“, fasst Bürgermeister Dr. Daniell Bastian zusammen.
Für die schlechte Finanzsituation der Stadt gibt es im Wesentlichen drei Gründe: stark steigende Personalkosten durch die hohen Tarifabschlüsse der letzten Jahre, das jährlich wachsende Defizit im Bereich der Kinderbetreuung sowie die immer stärker steigenden Umlagen an den Kreis Offenbach.
„Mittlerweile geht rund ein Drittel unserer Gesamteinnahmen an den Kreis Offenbach. Zusammen mit den Pflichtabgaben an das Land, sprechen wir von über vierzig Prozent. Das ist Geld, was wir nicht direkt vor Ort einsetzen können. Es liegt nicht an den Einnahmen, sondern die Ausgaben explodieren“, betont Bürgermeister Dr. Daniell Bastian.
Im Bereich der Kinderbetreuung steigt das städtische Defizit nach Abzug aller Einnahmen im Vergleich zum Jahresabschluss 2023 von 7,6 Millionen um knapp drei Millionen Euro auf etwas über 10 Millionen Euro. „Wir haben in den letzten sieben Jahren rund 450 neue Betreuungsplätze in Krippen, Kindergärten und Grundschulen in Seligenstadt neu geschaffen und damit die Betreuungssituation für Kinder und Eltern stark verbessert. Auf den Kosten bleiben wir aber weitestgehend alleine sitzen. Wir können nicht mehr!“, fasst der Bürgermeister die dramatische Situation zusammen. „Wenn Bund und Land weiterhin Rechtsansprüche für Eltern schaffen, ohne diese ausreichend zu finanzieren, werden wir zukünftig jährlich Steuern und Gebühren erhöhen müssen oder die Plätze einfach nicht mehr anbieten können. Hier müssen wir leider mit einer Gebührenanpassung den Zusatzbedarf wenigstens etwas reduzieren“, kündigt Bürgermeister Dr. Daniell Bastian schon mal fürs nächste Jahr an.
In Seligenstadt wurden die Betreuungsgebühren seit mehr als zehn Jahren nicht mehr erhöht und der Kindergartenbesuch vor einigen Jahren sogar komplett gebührenfrei gestellt.
Im Bereich der Personalkosten der Stadtverwaltung muss eine Steigerung im Vergleich zu 2023 von über 2 Millionen Euro verkraftet werden, bei den Umlagen an den Kreis Offenbach geht es in einem Jahr um drei Millionen nach oben.
„Daraus ergibt sich eine Summe der Mehr-Belastungen im Vergleich zu 2023 in Höhe von 8.777.000 Euro. Weitere Steigerungen seitens des Kreises Offenbach in 2025 sind zu befürchten. Die Kommunen stehen alle mit dem Rücken an der Wand. Wir können staatlich zugesagte Leistungen so nicht mehr weiterbezahlen. Bund und Land müssen endlich reagieren!“, betonen die Rathauschefs, Bürgermeister Dr. Daniell Bastian und Erster Stadtrat Oliver Steidl.
Um einen Abbau kommunaler Leistungen zu vermeiden und die für die Kommune notwendigen Investitionen aufrechterhalten zu können, ist die Anhebung der Gewerbesteuer von 357% auf 380% erforderlich. Die Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer ist die erste Anpassung seit dem Jahr 2018 und gleicht sich so dem Durchschnitt des Kreises Offenbach (376 % gem. Auswertung des Bundes für Steuerzahler, Basisjahr 2024) an.
Im Zuge der Grundsteuerreform und bundesweiten Neuerhebung der bestehenden Grundsteuer durch die Finanzämter ist auch eine Neufestsetzung der kommunalen Hebesätze zwingend erforderlich. Die aufkommensneutrale Hebesatzempfehlung des Landes Hessen (Grundsteuer A 407 % und Grundsteuer B 570 %) wird auf Grundsteuer A 600% und Grundsteuer B 850% erhöht. Zum Vergleich: Der Durchschnittsbetrag der empfohlenen Hebesätze für das Jahr 2025 im Kreis Offenbach beträgt für die Grundsteuer A 398% und Grundsteuer B 837%. Diese Anpassung ist die erste seit dem Jahr 2010 (Grundsteuer A), bzw. 2015 (Grundsteuer B).
Mit den durch die Steuererhöhung erzielten zusätzlichen Einnahmen von 2,9 Mio. Euro soll ein Ausgleich der bestehenden Belastungen gewährleistet werden. Darüber hinaus fließen die steuerlichen Erträge auch in die Modernisierung von Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie in die Durchführung von geplanten Baumaßnahmen, die für den weiteren Erhalt einer hohen Lebensqualität in unserer Stadt dringend notwendig sind.
Der Magistrat der Einhardstadt Seligenstadt legt großen Wert auf Transparenz und den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Daher steht die Stadtverwaltung für Rückfragen zur Verfügung, um die Auswirkungen der Steueranpassungen aufzuzeigen und gemeinsam nach Lösungen für mögliche Belastungen zu suchen.
Der Bürgermeister dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Unterstützung, die es ermöglichen, auch in Zukunft eine für alle lebenswerte und gut funktionierende Stadt zu erhalten.