Schadstoffmobil kommt im Juli


Erster Stadtrat Michael Gerheim teilt mit, dass das Schadstoffmobil den Seligenstädter Bürgerinnen und Bürgern wieder zur Verfügung steht. Hier kann Sondermüll, der nicht in den Hausmüll gehört, abgegeben werden.

Im Einzelnen nimmt die Entsorgungsfirma folgende Sonderabfallarten an: Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Abbeizmittel, Leim, Klebemittel, Rostschutzmittel, Verdünner, Terpentin, Waschbenzin, Kalkreiniger, Fleckenentferner, Säuren, Laugen, Metallputzmittel, Herdputzmittel, Backofenreiniger, WC-Reiniger, Abflussreiniger, Entkalker, Salmiakgeist, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Kosmetika,  Fixierbäder, Bleichbäder, Entwicklungslöser und sonstige chemische Abfälle aus Heim- und Schullabors, Mottenschutzmittel, Frittierfette.

 

Das Fahrzeug steht am: 

Mittwoch, 20.07.2022

11.00 bis 14.00 Uhr                           Wilhelm-Leuschner-Straße Ecke Nordring


Freitag, 22.07.2022

12.00 bis 14.30 Uhr                           Parkplatz Sportstadion (Zellhäuser Straße)

15.30 bis 17.30 Uhr                           Festplatz Klein-Welzheim

 

Samstag, 23.07.2022

11.00 bis 14.00 Uhr                           Festplatz, Am Zippenweg, Froschhausen

 

Dieser Service ist unentgeltlich.

Private Haushalte, Schulen, Dienstleistungsunternehmen und Kleingewerbebetriebe können dort ihre Sonderabfälle abgeben. Dabei darf das jährliche Sonderabfallaufkommen jedoch 500 kg nicht übersteigen. Erzeuger größerer Abfallmengen müssen die Sonderabfälle dem Gesetz entsprechend der Hessischen Industriemüll GmbH direkt andienen.

Um unnötige Zurückweisungen am Entsorgungsfahrzeug zu vermeiden, sind bei der Anlieferung folgende wichtige Hinweise zu beachten:

  1. Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden.
  2. Das Fassungsvermögen der Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein, da größere Behälter nicht in die Fässer des Entsorgungsfahrzeuges passen.
  3. Die Sonderabfälle sollten nach Möglichkeit in der gut verschlossenen Originalverpackung abgegeben werden.
  4. Haushaltsbatterien sind über die Verkaufsstellen des Handels zu entsorgen.
  5. Altöl muss gemäß Altöl-Verordnung bei allen Verkaufsstellen (Fachhandel, Tankstellen, Supermärkte), die Motoröle vertreiben, kostenlos zurückgenommen werden.
  6. Altmedikamente können in verschiedenen Apotheken abgegeben werden (keine Gesetzespflicht); in Ausnahmefällen werden Altmedikamente auch am Schadstoffmobil entgegengenommen.
  7. Ausgehärtete Dispersionsfarben können mit dem Hausmüll entsorgt werden.
  8. Kfz-Batterien sind über die Verkaufsstellen des Handels zu entsorgen.
  9. Tropffreie und spachtelreine Leergebinde sind kein Sonderabfall und können dem Hausmüll beigegeben werden.