„Die Möglichkeit des Ausleihens von Standrohren bei den Stadtwerken und die damit einhergehende Befreiung von der Abwassergebühr für die Befüllung von Schwimmbecken gibt es seit letztem Jahr nicht mehr. Die Becken dürfen nicht mittels Anzapfens eines Hydranten befüllt werden und schon gar nicht übernimmt die Feuerwehr diesen Dienst“, betont Bürgermeister Dr. Daniell Bastian. “Beim Entleeren muss das Wasser dem Kanalnetz zugeführt werden“, macht der Rathauschef weiter aufmerksam.
Bei Poolwasser handelt es sich um Schmutzwasser im Sinne der Entwässerungssatzung. Poolwasser wird in der Regel chemisch behandelt bzw. desinfiziert, unter anderem mit Chlor, Algenschutzmittel, Salz, etc. Auch aus der Umwelt kommen weitere Verunreinigungen wie Staub, Algensporen und andere Partikel hinzu. Ebenfalls wird das Poolwasser durch Sonnenschutzcremes, Haare, Schweiß und evtl. auch Körperflüssigkeiten verunreinigt. Aufgrund dieser Veränderungen des Wassers handelt es sich bei dem zu entsorgenden Poolwasser stets um Schmutzwasser. Ein Entleeren des Pools in den eigenen Garten scheidet daher aus, das Wasser muss dem Kanalnetz zugeführt werden. Die Versickerung des Poolwassers im eigenen Garten ist verboten. Mit einer Versickerung im Garten würde das Schmutzwasser in das Erdreich abfließen und könnte danach auch ins Grundwasser gelangen. Auch könnte eine Entleerung des Pools im Garten nach einer langen Hitzeperiode dazu führen, dass der Boden die hohe Wassermenge nicht aufnehmen kann. Dies kann zu Schäden am eigenen Gebäude, Nachbargebäude oder auch Kellerräumen führen. Insbesondere bei Schäden an benachbarten Grundstücken macht sich der Einleiter schadensersatzpflichtig.