
Die Umweltamt der Stadt Seligenstadt weist darauf hin, dass das eine illegale Entsorgen von Müll in Grünanlagen, an Waldparkplätzen, sowie an Bushaltestellen streng verboten ist.
In letzter Zeit wurde insbesondere im Bereich Stadtgraben, Riegelsbach, an Glascontainerstellplätzen und an der Bushaltestelle Würzburger Straße vermehrt illegale Müllablagerung festgestellt.

Erster Stadtrat Oliver Steidl bittet alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen und erinnert daran, dass die öffentlichen Müllkörbe ausschließlich für kleine, sofort anfallende Abfälle gedacht sind und nicht als Ablageplatz für größere Mengen oder Sperrmüll dienen.
Für die Entsorgung von Restmüll und Wertstoffen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Wertstoffhof
- Restmülltonnen im Haushalt
- Sperrmüllanmeldungen
Das illegale Abstellen von Müll stellt eine Ordnungswidrigkeit nach der Abfallsatzung der Einhardstadt Seligenstadt dar und kann mit Bußgeldern geahndet werden. Die Stadt bittet um Verständnis und Unterstützung, um öffentliche Bereiche sauber und lebenswert zu erhalten.
Für Hinweise oder Meldungen zu illegalen Müllablagerungen steht das Umweltamt: