Neuer Ortsgerichtsschöffe für Froschhausen


„Andreas Kremer ist der neu gewählte Ortsgerichtsschöffe für den Ortsgerichtsbezirk II (Froschhausen). Er tritt damit die Nachfolge von Rolf Siekmann an und wird das Amt für zehn Jahre ausüben. Er wurde zwischenzeitlich vom Direktor des Amtsgerichts Seligenstadt ernannt“, informiert Bürgermeister Dr. Daniell Bastian.

Ein Ortsgerichtschöffe unterstützt und vertritt im Verhinderungsfall den Ortsgerichtvorsteher. Jedes Ortsgericht besteht aus einem Vorsteher und vier Schöffen.

Schöffen werden herangezogen, wenn vom Ortsgericht Schätzungen durchgeführt werden oder es um die Mitwirkung bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen von Grundstücken und der Einrichtung fester Grenzzeichen geht, da hierbei drei Ortsgerichtsmitglieder tätig werden müssen.

Eine andere Aufgabe, zu der ein Schöffe vom Ortsgerichtvorsteher hinzugezogen wird ist, wenn der Vorsteher zur Sicherung des Nachlasses eines Verstorbenen (insbesondere wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder die Gefahr der widerrechtlichen Aneignung des Erbes von Unbefugten besteht) Wertsachen an sich nimmt, eine Liste der vorgefundenen Gegenstände aufzeichnet und die Wohnung versiegelt.