Nachdem bereits alle Eigentümer zur Selbstablesung der Wasserzähler aufgefordert wurden, sind in der Zwischenzeit die erfassten Zählerstände zur Weiterverarbeitung in die EDV eingegeben. Automatisch ermittelt wurden anschließend die für die Jahresabrechnungen relevanten Zahlen wie z. B. der Trinkwasser- und der Schmutzwasserverbrauch sowie die bereits erhaltenen Abschlagszahlungen, die bei der Berechnung in Abzug gebracht werden.
Nach Abschluss der notwendigen Prüfvorgänge einschließlich der erforderlichen Hochrechnung der Verbrauchsdaten auf den Stichtag 31. Dezember können die Kunden der Stadtwerke ihre Verbrauchsabrechnungen über Wasser- und Abwassergebühren nunmehr erhalten.
Der Versand der über 6.000 Jahresrechnungen wurde bereits in die Wege geleitet. Auf Grund der Vielzahl der zuzustellenden Bescheide wird die Versandaktion voraussichtlich am 15.01.2024 abgeschlossen sein. Spätestens Ende Januar 2024 müssten dann sämtliche Seligenstädter Grundstückseigentümer im Besitz einer Jahresabrechnung sein.
Die zugehenden Abrechnungen bestehen aus einem Abrechnungsteil, getrennt für Trinkwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser, für die Verbrauchsdaten des Jahres 2023. Es werden die Kosten des Verbrauchs dargestellt unter Abzug der im Laufe des Jahres 2023 gezahlten Abschläge. Weiterhin wird in den Abrechnungen der neue Abschlagsbetrag mit den entsprechenden Fälligkeiten im Jahr 2024 angegeben.
Gemäß der gültigen Entwässerungssatzung der Stadt Seligenstadt wird für das eingeleitete Schmutzwasser eine Gebühr von 2,68 EUR/m3 und für das Niederschlagswasser eine Gebühr von 0,55 EUR pro Quadratmeter versiegelte Fläche berechnet. Die Gebühr für den Bezug des Frischwassers bleibt auch im Jahr 2024 bei 1,11 €/m³ zuzüglich 7% Mehrwertsteuer.
Für Rückfragen zu den Verbrauchsabrechnungen stehen Ihnen die Stadtwerke-Mitarbeitenden werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie eine E-Mail zu schicken. Eingehende E-Mails werden umgehend von uns bearbeitet.