Jahresstatistik des Haupt- und Steueramtes


Das Hauptamt ist mit seinen verschiedenen Abteilungen (Stadtverordnetenbüro, Zentrale Dienste, Steueramt und EDV-Abteilung) ein zentrales Amt innerhalb der Stadtverwaltung mit sehr vielschichtigen Aufgaben. Aus ihm heraus werden sowohl Dienstleistungen für die Bürgerschaft als auch für die anderen Ämter der Verwaltung erbracht. Außerdem ist das Hauptamt die koordinierende Stelle für die Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit den kommunalen Gremien bzw. den politischen Vertretern.

Waldweihnacht 2023
Nancy Faeser beim Eintrag

Die Zentralen Dienste sind für die Organisation und den reibungslosen Ablauf vieler städtischer Veranstaltungen, wie zum Beispiel der Rathausordensverleihung oder der Waldweihnacht, zuständig. Im vergangenen Jahr kamen zusätzlich die städtischen Empfänge anlässlich der Ankunft des Kaufmannszuges sowie des Geleitsfestes mit öffentlichem Löffeltrunk dazu. Generell sind die Zentralen Dienste bei Empfängen mit Eintragungen ins Goldene Buch der Stadt eingebunden. Im Jahr 2023 wurden die Seiten des Buches zehn Mal aufgeschlagen. Den Anfang machte das Seligenstädter Prinzenpaar, gefolgt vom Saxophonisten und mehrfachen Grammy-Preisträger Bob Mintzer. Danach kam der Eintrag vom Orgateam des AK Kaufmannszugs, der Delegation aus Trinidad und Tobago anlässlich der Special Olympics World Games sowie der Trägerin der Ehrenplakette Johanna Wurzel. Sie erhielt die 39. Ehrenplakette der Einhardstadt Seligenstadt für ihre Verdienste auf den Gebieten des kulturellen, karitativen und öffentlichen Lebens. Unter anderem gründete sie im Jahr 1995 mit zwei anderen persönlich betroffenen Elternpaaren und einigen Freunden den Verein „Förderkreis Lichtblick e. V.“ zum Zwecke der Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderung. Weitere Seiten füllten sich mit den Unterschriften vom Vogler Quartett anlässlich des 25. Jubiläums des Streicherfestivals und denen der Löffeltrinker, Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Götz Freiherr von Berlichingen und Dr. Hans-Jürgen Wolfring. Auch die Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und Boris Rhein und der Kulturpreisträger 2022 Raimund Keller trugen sich ein, abschließend verewigte sich der Kalligraf Prof. Gottfried Pott anlässlich der Ausstellung „Hommage à Einhard“.

Die Begleitung, Beratung und Betreuung von Medienvertretern, die Organisation der wöchentlichen Pressekonferenz sowie individuelle Text- und Bildlieferungen gehören im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls zum Aufgabengebiet der Zentralen Dienste. Dies betrifft Tages-, Wochen- und Monatszeitungen, Magazine, Kataloge oder Rundfunk- und Fernsehteams. Regelmäßig werden durch diese Abteilung Broschüren und Flyer herausgegeben, wie etwa das Magazin für die Generation 60 plus FÜR UNS (vierteljährig), die Image-Broschüre „Schönes Seligenstadt“ (jährlich) oder die Broschüre für Neubürgerinnen und Neubürger. Zu weiteren Aufgaben der Zentralen Dienste gehört es, ganzjährig für eine anlassgemäße Beflaggung am Rathaus zu sorgen. Mal nach Vorgabe übergeordneter Behörden, mal aber auch ganz individuell, wie anlässlich des Todestages von Einhard, zum Christopher Street Day, zum Internationalen Frauentag und die Flagge Tibets zum Gedenktag im März.  

Ganz anders gelagert sind die Aufgaben des Stadtverordnetenbüros. Vielfach im Jahr treffen sich verschiedene politische Gremien, zu denen vom Stadtverordnetenbüro fristgerecht eingeladen, die Sitzungen vorbereitet und nachbereitet werden müssen. Der Magistrat hat im vergangenen Jahr insgesamt 32 Mal getagt. Die eingerichtete Verkehrskommission als Hilfsorgan des Magistrats hat drei Mal getagt, die Sportkommission einmal. Neben den hauptamtlichen Dezernenten sowie Vertretern aus den verschiedenen Fraktionen sind in den Kommissionen auch sachkundige Menschen aus der Bürgerschaft Mitglieder dieser Gremien.

Die Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung tagten wie folgt: Umwelt, Klimaschutz, Energie und Verkehr (9 Sitzungen), Bau, Stadtentwicklung und Digitales (7 Sitzungen), Bildung, Sport, Soziales und Kultur (5 Sitzungen), Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (9 Sitzungen).

Der Ältestenrat beriet sich in Vorbereitung auf die Stadtverordnetenversammlung in sechs Sitzungen. Die Stadtverordnetenversammlung hat in acht Sitzungen ihre Beschlüsse gefasst.

Insgesamt wurden in den städtischen Gremien 347 Beschlussvorlagen behandelt.

Die Stadt Seligenstadt nutzt ein Ratsinformationssystem, das die Arbeit der städtischen Gremien abbildet. Hier werden vom Stadtverordnetenbüro sämtliche Sitzungsunterlagen (Anträge, Einladungen, Niederschriften über die Sitzungen) eingepflegt. Neben der Nutzung durch die Mandatsträger können sich dort auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über Beschlüsse der politischen Gremien informieren.

Anlässlich besonderer Alters- und Ehejubiläen wurden 1.189 Glückwunschkarten versandt.

Die kommunale Steuerverwaltung und Steuererhebung erfolgt in unterschiedlichen Bereichen; dazu gehören Gewerbesteuer, Grundsteuer, Spielapparatesteuer.

Die Anzahl der gemeldeten Hunde im Seligenstädter Stadtgebiet beträgt insgesamt 1.335. Das Aufkommen an Hundesteuer beträgt rund 59.600 Euro.

Bei der Veranlagung der Grundsteuer ist zwischen der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen) sowie der Grundsteuer B (für die übrigen unbebauten und bebauten Flächen) zu unterscheiden. Im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind 1.163 Objekte zu verwalten.

Im Bereich der Grundsteuer B verwaltet das Steueramt derzeit insgesamt 9.033 Objekte, hierfür ist die entsprechende Steuerveranlagung durchzuführen. Die städtischen Einnahmen aus der Grundsteuer B betragen rund 4,36 Millionen Euro

Im Bereich der Gewerbesteuer waren unterjährig in 2.757 Fällen Gewerbesteuern neu festzusetzen. Das Gewerbesteueraufkommen in 2023 betrug rund 12,4 Millionen Euro.

Spielautomat

Neben fünf Spielhallen, in denen insgesamt rund 87 Geräte der Spielapparatesteuer unterliegen, sind auch vier Automatenaufsteller gemeldet, die entsprechende dreizehn Geldspielautomaten in sechs Gaststätten betreiben. Besteuert wird dabei das Spielen um Geld, wobei das Nettoeinspielergebnis für jeden Automaten bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß der städtischen Satzung mit einem Steuersatz von 20 Prozent zu besteuern ist. Das Aufkommen der Spielapparatesteuer beträgt in Seligenstadt derzeit rund 470.000 Euro.