Jahresrückblick 2023 Stadtentwicklung


Trotz der geschwächten Bauwirtschaft und der erheblichen Abnahme von Baugenehmigungsverfahren wurden im Amt für Bau und Stadtentwicklung im 2023 zahlreiche Weichen für die künftige Entwicklung der Stadt gestellt. So ist das örtliche Baurecht durch die rechtswirksamen Bebauungspläne Nr. 81 „Bahnhofsgelände“ und Nr. 63.1 „Gewerbegebiet südlich der Dudenhöfer Straße, 1. Änderung“ erweitert. Mit dem Bebauungsplan Nr. 28.1 „Aschaffenburger Straße“ sind Voraussetzungen für die Erweiterung bzw. Neubau von neuen Filialen für die Discounter geschaffen worden, was den Standort wesentlich attraktiver macht.

Um den negativen klimatischen Veränderungen entgegen zu wirken und zur Förderung von Entsiegelung und Schaffung von Grünflächen hat die Stadt Seligenstadt einen Klimapreis ausgelobt. Der mit 1.500 Euro dotierte Preis wird im Zweijahresrhythmus verliehen. Die Bewerbungskriterien sind auf der städtischen Homepage einsehbar und Info-Flyer liegen in zahlreichen Geschäften und im Rathaus aus

Fachwerk

Die Einhardstadt Seligenstadt hat als einer der ersten Städte mit einer historischen, denkmalgeschützten Altstadt in Hessen durch eine Satzung den Einzug von Solar- und Fotovoltaikanlagen im Konsens mit Denkmalschutz geregelt. Durch die Novellierung der Altstadtgestaltungssatzung ist vielen Eigentümern der Weg für die Anbringung von Anlagen für klimaneutrale Energiegewinnung in der Altstadt vereinfacht worden.

Das Amt für Bau und Stadtentwicklung erarbeitet derzeit ein weiteres Klimagutachten für die Stadt Seligenstadt. Neben der fachlichen Analyse der Karten und errechneten Simulationen der Auswirkungen der Bebauung und baulichen Nachverdichtung auf das Mikroklima hat die Stadt Seligenstadt im Sommer auch eine Online-Befragung zum persönlichen Befinden der klimatischen Veränderungen in der Stadt durchgeführt. Mit dem Schwerpunkt Starkregen, Stadtklima und Hitzebelastungen soll durch das Klimagutachten die Grundlage für weitere bauliche Veränderungen und Frischluftkorridore erstellt werden. Die Planung soll im ersten Quartal 2024 abgeschlossen werden.

Der Entwicklung des Jahnsportplatzes mit dem geplanten Neubau einer Wettkampfhalle muss zunächst planungsrechtlich durch einen Bebauungsplan geregelt werden.

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 87 „Alter Stadtwaag“ und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist die erste Planungsstufe im November 2023 erfolgt. Die von der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen und Bedenken befinden sich aktuell im Abwägungsprozess. Nach der Einarbeitung und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Bebauungsplanentwurf erneuert öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wird für den Neubau der städtischen Sporthalle mit zwei Hallenkörpern auf dem Gelände des ehemaligen Jahnsportplatzes eine europaweite Ausschreibung vorbereitet. Über ein zweistufiges Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren konnte im Dezember 2023 die Objektplanung für den Neubau beauftragt werden. Im ersten Quartal 2024 sind weitere Beauftragungen für Fachplanerleistungen vorgesehen. Bis spätestens Mitte Mai 2024 soll die Leistung der Vorplanung abschlossen sein, sodass Fördermittel vom Bund zur Unterstützung der Finanzierung des Hallenbaus beantragt werden könnten. Sofern keine unerwarteten Hindernisse auftreten, können die Planungen bis Ende 2024 soweit fortgeschritten sein, dass ein Baugenehmigungsverfahren bei der zuständigen Behörde gestellt werden kann. Der Baubeginn der neuen Sporthalle ist primär vom Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes abhängig, wäre aber bei einem reibungslosen Verlauf der beiden Planungsprozesse Mitte 2025 möglich.

Wenngleich einige Planungsprozesse im Jahr 2023 abgeschlossen werden konnten, liegen bei Amt für Bau und Stadtentwicklung noch weitere, nicht einfache Aufgaben vor.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 88 „Westlich der Steinheimer Straße“ soll der Einzelhandelsversorgungsort an der Steinheimer Straße sowie die vorhandene gewerbliche Nutzung an der Ellenseestraße gesichert werden. Das inzwischen erstellte Seveso-Gutachten für den Planungsbereich hat einige Konflikte zwischen den schützenswerten Nutzungen wie dem Einzelhandel und die vorhandene Wohnnutzung und dem am Geltungsbereich liegendem Seveso-Betrieb aufgezeigt. Nach europäischen Richtlinien sind noch erhebliche Sicherheits- und Kompensationsmaßnahmen zur Sicherung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse notwendig. Im Jahr 2023 haben zur Findung der rechtlichen Lösungsansätze diverse Gespräche mit den zuständigen Behörden, Planern, Stadtverwaltung und dem Betrieb stattgefunden. Um die Planungsprozesse weiterhin abzusichern hat die Stadtverordnetenversammlung die im November 2023 abzulaufende Veränderungssperre für ein weiteres Jahr verlängert.

Die Planung des 3. Bauabschnitt der Umgehungsstraße Seligenstadt stößt jedes Jahr auf neue Hindernisse. Nach der Insolvenz des beauftragten Planungsbüros hat HessenMobil ein neues Planungsbüro beauftragt, welches die Entwurfsplanung fortgeführt hat. Wegen des Trassenverlaufs durch das NSG Schwarzbruch und NSG Pechgraben bei Seligenstadt müssten die Trassenradien und die Eingriffe in das FFH- und NSG verringert werde. Inzwischen hat sich im Bereich der Kleingartenanlage am Eichwald auch ein Bieber heimisch gemacht, sodass im 2023 überwiegend die Naturschutzbelange mit der zuständigen Oberen- und Unteren Naturschutzbehörden sowie Bodenuntersuchung durchgeführt und geklärt wurden. In dem Zusammenhang wurden auch die Führungen der Landwirtschaftlicher- und Radwege abgestimmt. Wegen den umfangreichen und komplexen Themen hat HessenMobil die im Frühjahr 2024 geplante Einleitung des Planfeststellungsverfahrens auf Spätsommer verlegt.

Da die Planung der Umgehungsstraße rechtlich direkten Einfluss auf die städtische Bauleitplanung hat, muss auch die Einhardstadt Seligenstadt die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. 54.1 „Nordring II, 1. Änderung“ zurückstellen. Die Stadt Seligenstadt wird die Bauleitplanung parallel mit dem Planfeststellungsverfahren 2024 starten.

Katze mit Wasserhahn

Auch die Entwicklung des Wohnbaugebietes „Südwestlich des Westrings“ konnte trotz aller fachlichen und politischen Bemühungen im 2023 nicht abgeschlossen werden. Nach der negativen Stellungnahme des Zweckverbands Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) bezüglich eingeschränkter Wasserversorgung im Kreis Offenbach ist ein Satzungsbeschluss des Bebauungsplans rechtlich sehr risikobehaftet. Nach starker Intervention der Ostkreis Bürgermeister hat der ZWO die Anträge für die Verlängerung der Wasserrechte beantragt. Im Oktober 2023 wurden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange angehört. Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt wird Anfang 2024 erwartet. Bei einer positiven Entscheidung und Verlängerung erhofft sich die Stadt Seligenstadt den Bebauungsplan im Frühjahr 2024 verabschieden zu können. Abschließend können die bereits erarbeiteten und zurückgestellten Planungsprozesse fortgeführt und abgeschlossen werden, sodass mit den ersten Erschließungstätigkeiten im Frühsommer begonnen werden könnte.