Ordnungsbehörde
Im Jahr 2022 wurden durch das Gewerbeamt 283 Gewerbeanmeldungen, 253 Gewerbeabmeldungen und 81 Gewerbeummeldungen vorgenommen. Damit ist die Anzahl der Anmeldungen gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben, während die Gewerbeabmeldungen um 47 stiegen. In Summe bleibt dennoch ein Plus von 30 Gewerbebetrieben.
Insgesamt sind bei der Stadt Seligenstadt zum Jahresende 2.787 Gewerbebetriebe angemeldet. Die Zahl der Gewerbetreibenden ist damit in den letzten zehn Jahren konstant angestiegen.
Fünf Gaststättenbetriebe haben das Verwaltungsverfahren nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchlaufen. Diese waren im Wesentlichen durch Wechsel der Pächter bedingt. Es wurden 114 vorübergehende Gaststättenbetriebe angezeigt, welche beispielsweise bei Vereinsfesten erfolgen. Damit wurde selbst das Vor-Corona-Niveau übertroffen – in der Einhardstadt wird wieder feste gefeiert.
Vier Großveranstaltungen wurden ordnungsrechtlich geprüft und die erforderlichen Erlaubnisse bzw. Auflagen erteilt. Dabei sind wie in jedem Jahr die umfangreichsten Vorbereitungen für den Rosenmontag zu treffen, gefolgt vom 2023er Geleitsfest im Juli. Diese Veranstaltungen fanden in der Seligenstädter Altstadt statt und stellten aufgrund der beengten Verhältnisse bzgl. der Veranstaltungssicherheit in einigen Aspekten eine besondere Herausforderung dar. Insbesondere am Rosenmontag waren hierfür fast 500 Personen von DRK, THW, DLRG, Feuerwehr, Polizei und Security des Heimatbund im Einsatz, die für die Sicherheit im öffentlichen Raum sorgten.
Es musste im Jahr 2023 zwar keine Notbestattung durch das Ordnungsamt veranlasst werden. Jedoch ist auffällig, dass immer mehr Todesfälle ohne bekannte Angehörige in der Klinik festzustellen sind. Dies ist eine unschöne Entwicklung, die dem gesellschaftlichen Wandel geschuldet ist. Hier ermittelt das Ordnungsamt im Rahmen der Amtshilfe bei den Geburtsstandesämtern bzw. beim Standesamt der Eheschließung der Verstorbenen nach Angehörigen. Wenn Angehörige ermittelt werden können, informiert das Ordnungsamt diese über die Pflichten nach dem Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz. Leider steigt die Zahl der Todesfälle kontinuierlich, bei denen es keine Angehörigen mehr gibt.
Den Altstadtbewohnerinnen und Altstadtbewohnern wurden 635 Parkvignetten erteilt. Diese berechtigen zum Parken innerhalb des Zonenhaltverbots in der Seligenstädter Altstadt.
Für schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder für Blinde wurden in diesem Jahr 16 blaue Parkausweise erteilt. Diesen Parkausweis erhalten nur Personen die entweder blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind und denen vom Versorgungsamt das entsprechende Merkmal im Schwerbehindertenausweis zugeteilt wurde.
Es wurden 42 Ordnungswidrigkeiten- sowie Zwangsgeldverfahren eingeleitet. Diese betreffen im Wesentlichen Verstöße gegen die Gewerbeordnung, wildes Plakatieren oder werden beim Verursachen von vermeidbarem und unzulässigen Lärm eingeleitet.
Die Erlaubnis zum Halten und Führen von gefährlichen Hunden nach der Hundeverordnung wurde sieben Personen erteilt. Folgende Rassen sind aktuell als gefährlich eingestuft: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Aber auch andere Rassen können zu den gefährlichen Hunden zählen, wenn sie beispielsweise ohne erkennbaren Grund einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen oder gar getötet haben. In zwei Fällen wurden Hundebisse bei der Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht.
Es wurden drei Versammlungen beim Ordnungsamt angemeldet. Themen waren der Krieg in der Ukraine sowie die „Ampelregierung“ in Berlin.
Ordnungspolizei
Das Parken im absoluten und im eingeschränkten Haltverbot, auf Behindertenparkplätzen, im Bereich einer Einmündung, Parken ohne Parkscheibe oder ohne Entrichtung einer Parkgebühr sowie auf Car-Sharing-Parkplätzen führte zu ca. 5.600 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren im vergangenem Jahr nach regelmäßigen Kontrollen im ruhenden Verkehr. Weitere 260 Verfahren wurden eröffnet wegen abgelaufener Hauptuntersuchungen, nicht umgemeldeter Fahrzeuge, Abschleppvorgängen oder nicht erlaubter Verkehrsbeschränkungen.
An den stationären Geschwindigkeitsmessanlagen in der Hauptstraße, Seligenstädter Straße und Offenbacher Landstraße wurden ca. 1.300 Verwarnungen ausgestellt, weitere 48 Verstöße wurden zur Anzeige gebracht, bei drei Fällen wurde ein Fahrverbot verhängt. Insgesamt 31 mobile Messungen führten zu 3.500 Verwarnungen und 470 Bußgeldern sowie drei weiteren Fahrverboten. Insgesamt 21 Gurt- und 31 Handyverstöße wurden geahndet.
Für alle Verkehrsverstöße hat die Ordnungspolizei Verwarngelder von rund 290.000 Euro erhoben. Es wurden außerdem über 500 Genehmigungen für Verkehrsbeschränkungen erteilt. Eine besondere Herausforderung war dabei die Vollsperrung der Kapellenstraße für Kanalarbeiten und die hierfür erforderliche Umleitung über mehrere Wochen.
Umweltangelegenheiten:
Bei der jährlichen Baumkontrolle wurden 3.700 Bäume von einem Sachverständigen einzeln einer Sichtprüfung unterzogen. Hierbei wird genau auf Totholz in der Baumkrone, morsche Stellen und Pilzen an den Bäumen geachtet und überprüft. Daraus ergeben sich dann Maßnahmen die der Erhaltung und der Verkehrssicherheit der Bäume dienen.
Im Stadtgebiet incl. Friedhof wurden 72 Bäume nachgepflanzt. Über das Projekt ein Baum für unsere Stadt konnten zusätzlich weitere neun Bäume gepflanzt werden.
Gemeinsam mit der Seligenstädter Pflegegemeinschaft wurden an Breitenbach und Riegelsbach die Vegetation zurückgeschnitten und die Profile der Bachläufe wurden stellenweise nachgearbeitet.
Ein besonderes Augenmerk lag im Jahr 2023 auf der Profilierung des Keltergrabens sowie des Stadtmühlbaches. Hier wurde das Bachbett gesäubert die Vegetation zurückgeschnitten und der Bach gereinigt von illegalem wildem Müll und Gartenschnittablage. Die Arbeiten wurden durch die Stadtwerke Seligenstadt und der Firma Gebert durchgeführt.
Auch in 2023 konnten dank interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Mainhausen und der Verbraucherzentrale Hessen die monatliche Energieberatung beibehalten werden.
Im Frühjahr 2023 konnte die Fortschreibung des Seligenstädter Klimaschutzkonzeptes abgeschlossen werden. Außerdem konnte ein Fachbüro mit der Erstellung einer Starkregengefahrenkarte beauftragt werden. Für das Jahr 2024 sind hier öffentliche Veranstaltungen zu diesem Thema vorgesehen.
Auch der Biber hat sich seit einiger Zeit in Seligenstadt angesiedelt. Im Seligenstädter Naturschutzgebiet Schwarzbruch bis zum Stadtmühlbach und im Naturschutzgebiet Affelderchen. Der Biber hat bereits mehrere Staudämme errichtet. Der Biber ist ein Tier, das gemäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt ist. Dazu gehören ebenso seine Bauten und Dämme. Gerade im Bereich der Kleingartenanlage am Eichwald hat dies zu erheblichen Überschwemmungen geführt.
In Abstimmung mit dem Forstamt Langen sowie dem Biber-Beauftragten des Regierungspräsidiums Darmstadt wurden bereits einige Maßnahmen besprochen und umgesetzt. Es wurde beispielsweise eine Drainage verlegt, um den Wasserabfluss an den Gärten am Eichwald wieder herzustellen ohne den Biber zu vertreiben. Zusätzlich wurde am Stadtmühlbach eine Dammdrainage eingebaut.
Das Umweltamt der Stadt Seligenstadt hat in Zusammenarbeit mit dem Forstbetrieb Gebert an der Grünanlage Walinusstraße einen Insektenstandort aufgebaut. Zusätzlich wurde ein kleine Blühwiese angelegt, welche aus verschiedenen Pflanzen wie Schneeball, Lavendel, Fingerstrauch, Blauweiderich, Astern usw. besteht.
Abfallwirtschaft
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.800 t Biomüll eingesammelt und an Restmüll fielen 2.700 t an. Die Menge des eingesammelten und verwerteten Altpapiers belief sich auf 1.200 t.
Insgesamt 1.600 Anträge auf Sperrmüllabholung wurden gestellt. Dabei wurden 550 Tonnen an Haussperrmüll eingesammelt. Dieser wird nicht einfach einer Entsorgung zugeführt, sondern in einer Anlage sortiert. Verwertbare Bestandteile werden separiert und rund die Hälfte des Sperrmülls somit dem Rohstoffkreislauf wieder zugeführt. Weitere 2.000 t Grünabfälle, Bauschutt, Schrott und Altpapier wurden im Wertstoffhof abgegeben. Insgesamt wurden somit rund 8.300 t Abfälle in Seligenstadt wiederverwertet oder entsorgt.
Die Erlöse aus dem Verkauf von Rohstoffen sind nach zwei sehr guten Jahren wieder stark gesunken. Während in den Vorjahren die Erwartungen mit Einnahmen von jeweils mehr als 300 T€ übertroffen wurden, wird das Jahr 2023 mit Einnahmen von rund 160 T€ abschließen. Diese Erlöse werden erzielt aus dem Verkauf von Altpapier, Schrott oder Altholz und tragen somit dazu bei, die Gebühren möglichst niedrig zu halten.