Jahresstatistik des Haupt- und Steueramtes


Das Hauptamt ist mit seinen verschiedenen Abteilungen (Stadtverordnetenbüro, Zentrale Dienste, Steueramt und EDV-Abteilung) ein zentrales Amt innerhalb der Stadtverwaltung mit sehr vielschichtigen Aufgaben. Aus ihm heraus werden sowohl Dienstleistungen für die Bürgerschaft als auch für die anderen Ämter der Verwaltung erbracht. Außerdem ist das Hauptamt die koordinierende Stelle für die Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit den kommunalen Gremien bzw. den politischen Vertretern.

Neben der Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten werden im Hauptamt diverse Projekte, wie die zum April vorgenommene Umstrukturierung der Fachämter/Dezernate, Abwicklung und Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen, Vorbereitungen auf eine mögliche Strom- und Gasmangellage, federführend bearbeitet bzw. begleitet.

Zuständig für die Organisation und den reibungslosen Ablauf vieler städtischer Veranstaltungen sowie für die Koordination von ganzjährig anlassgemäßer Beflaggung am Rathaus sind die Zentralen Dienste. Feierlichkeiten und Ehrungen füllen nach der Corona Pandemie nun wieder die Terminkalender.



Auf dem Foto von links: Stadtverordnetenvorsteher Dr. Richard Georgi, Willi Eiles, Bürgermeister Dr. Daniell Bastian

So erhielt im Juni Wilhelm „Willi“ Eiles die 37. Ehrenplakette der Einhardstadt Seligenstadt für über 60 Jahre im Dienst von Vereinen und der Stadt. Willi Eiles ist beispielsweise im Heimatbund Seligenstadt e.V., bei dem Gesangverein Germania 1903 e.V. sowie im Wanderclub Edelweiß e.V. ehrenamtlich tätig. Bürgermeister Dr. Bastian beschrieb ihn als einen leidenschaftlichen Vereinsmensch und oberster Seligenstädter Brauchtumspfleger, der die Anforderungen für die Auszeichnung mit der Ehrenplakette in Sachen Engagement auf den Gebieten des kulturellen und öffentlichen Lebens mehr als erfüllt habe.  

Eintrag ins Goldene Buch

Im Rahmen der Akademischen Feier zur 1250 Jahrfeier in Klein-Welzheim wurde auch Rainer Weinelt die Ehrenplakette der Einhardstadt Seligenstadt verliehen. Herr Weinelt hat sich über Jahrzehnte durch beispielhaftes, ehrenamtliches Engagement in verschiedenen Funktionen für das Wohl und Ansehen der Stadt Seligenstadt und insbesondere für den Stadtteil Klein-Welzheim eingesetzt.


Anlässlich besonderer Alters- und Ehejubiläen wurden rund 1.190 Glückwunschkarten versandt.

Die Begleitung, Beratung und Betreuung von Medienvertretern sowie individuelle Text- und Bildlieferungen gehören im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls zum Aufgabengebiet der Zentralen Dienste. Dies betrifft Tages-, Wochen- und Monatszeitungen, Magazine, Kataloge oder Rundfunk- und Fernsehteams.

Titel "Schönes Seligenstadt" 2022

Regelmäßig werden durch diese Abteilung Broschüren und Flyer herausgegeben, wie etwa das Magazin für die Generation 60 plus FÜR UNS (vierteljährig), die Image-Broschüre „Schönes Seligenstadt“ (jährlich), den Veranstaltungskalender (vierteljährig), die Neubürgerbroschüre oder touristisches Informationsmaterial. Gestaltung, Texte und Umsetzung von Prospekten und Plakaten liegen ebenfalls in den Händen der Zentralen Dienste.

Vielfach im Jahr treffen sich verschiedene politische Gremien, zu denen vom Stadtverordnetenbüro fristgerecht eingeladen, die Sitzungen vorbereitet und nachbereitet werden müssen. Der Magistrat hat im vergangenen Jahr insgesamt 36 Mal getagt. Die eingerichtete Verkehrskommission als Hilfsorgan des Magistrats hat ihre Arbeit, unter Vorsitz des Ersten Stadtrats, weiter fortgeführt. Die Sportkommission hat sich unter der Leitung des Bürgermeisters neu konstituiert und ebenfalls ihre Arbeit aufgenommen. Neben den hauptamtlichen Dezernenten sowie Vertretern aus den verschiedenen Fraktionen sind in den Kommissionen auch sachkundige Bürger Mitglieder dieser Gremien.

Die Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung tagten wie folgt: Umwelt, Klimaschutz, Energie und Verkehr (8 Sitzungen), Bau, Stadtentwicklung und Digitales (6 Sitzungen), Bildung, Sport, Soziales und Kultur (5 Sitzungen), Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (8 Sitzungen).

Der Ältestenrat beriet sich in Vorbereitung auf die Stadtverordnetenversammlung in sechs Sitzungen. Die Stadtverordnetenversammlung hat in sieben Sitzungen ihre Beschlüsse gefasst. Insgesamt wurden in den städtischen Gremien 370 Beschlussvorlagen behandelt.

Die Stadt Seligenstadt nutzt ein Ratsinformationssystem, das die Arbeit der städtischen Gremien abbildet. Hier werden vom Stadtverordnetenbüro sämtliche Sitzungsunterlagen (Anträge, Einladungen, Niederschriften über die Sitzungen) eingepflegt. Neben der Nutzung durch die Mandatsträger können sich dort auch alle interessierten Bürger über Beschlüsse der politischen Gremien informieren.

In einer Bürgerversammlung informierte Stadtverordnetenvorsteher Dr. Georgi zum Thema „Energiewende!? Was sollten wir jetzt tun.“.

Die kommunale Steuerverwaltung und Steuererhebung erfolgt in unterschiedlichen Bereichen; dazu gehören Gewerbesteuer, Grundsteuer, Spielapparatesteuer.

Hunde auf Kirchenplatte

Die Anzahl der gemeldeten Hunde im Seligenstädter Stadtgebiet beträgt insgesamt 1.524 Stück. Das Aufkommen an Hundesteuer beträgt rund 59.000 Euro.

Bei der Veranlagung der Grundsteuer ist zwischen der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen) sowie der Grundsteuer B (für die übrigen unbebauten und bebauten Flächen) zu unterscheiden. Im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind 1160 Objekte zu verwalten.

Im Bereich der Grundsteuer B verwaltet das Steueramt derzeit insgesamt 8.876 Objekte und hierfür die entsprechende Steuerveranlagung durchzuführen. Die städtischen Einnahmen aus der Grundsteuer B betragen rund 4,28 Millionen Euro

Geldstapel mit Würfeln

Im Bereich der Gewerbesteuer waren unterjährig in 2.895 Fällen Gewerbesteuern neu festzusetzen. Das Gewerbesteueraufkommen in 2022 betrug rund 13,9 Millionen Euro.

Spielautomat

Neben fünf Spielhallen, in denen insgesamt rund 85 Geräten der Spielapparatesteuer unterliegen, sind auch vier Automatenaufsteller gemeldet, die entsprechenden 12 Geldspielautomaten in sechs Gaststätten betreiben. Besteuert wird dabei das Spielen um Geld, wobei das Nettoeinspielergebnis für jeden Automaten bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß der städtischen Satzung mit einem Steuersatz von 20 Prozent zu besteuern ist. Das Aufkommen der Spielapparatesteuer beträgt in Seligenstadt derzeit rund 416.000 €.