Antrag für die Vereinsförderung 2023 ist ab sofort online abrufbar


Gemäß den Richtlinien für die Vereinsförderung in Seligenstadt müssen die Anträge für die jährliche Förderung bis spätestens 1. Juli des laufenden Jahres bei der Stadtverwaltung eingehen.

„Selbst wenn bis dahin noch reichlich Zeit ist, möchte ich dennoch die Vereine schon heute an die rechtzeitige Abgabe ihrer Anträge erinnern,“ so der Aufruf von Bürgermeister Dr. Bastian. „Leider kommt es immer wieder einmal vor, dass die Anträge nicht fristgerecht eingereicht werden.“

Das Formular für die jährliche Vereinsförderung steht ab sofort als Online-Antrag auf der städtischen Homepage unter https://www.seligenstadt.de/buergerservice/freizeit-kultur/vereine/ zum Ausfüllen bereit. Der webbasierte Antrag führt die Nutzer*innen mit verständlichen Erläuterungen schnell und problemlos durch den Vereinsförderantrag. Am Ende kann das gesamte Formular noch einmal überprüft und für den eigenen Bedarf ausgedruckt oder abgespeichert werden. Der Versand läuft digital, die Übermittlungsbestätigung erfolgt umgehend, ein nützlicher Beleg für die fristgerechte Einreichung des Förderantrags.  Die persönliche Unterschrift ist nicht erforderlich, da die Richtigkeit der Angabe per Hakensetzung zu bestätigen ist. Für die Antragsteller*innen entfällt somit das lästige Ausdrucken und händische Ausfüllen sowie das erneute Einscannen des Antrags für den E-Mailversand.

Erforderliche Anlagen wie beispielsweise die Liste der Übungsleiterstunden oder Rechnungsbelege für Investitionen und angeschaffte Gegenstände können online hochgeladen oder per Mail nachgereicht werden.

Vereine, die das Formular weiterhin in Papierform abgeben möchten, können sich den Antrag für 2023 als PDF herunterladen und ausdrucken.

Nähere Auskünfte zur Vereinsförderung erteilt Vivian Wein, Bereichsleitung Sport & Kultur:

+49 06182 87-5200