Aktuelle Informationen zur Situation um das Corona-Virus
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2.
Über die rechts stehenden Links gelangen Sie auf die Seiten der Bundesregierung, des Landes Hessen, des Kreises Offenbach sowie des Robert Koch Instituts. Alle Seiten werden regelmäßig aktualisiert, so dass Sie immer tagesaktuelle Informationen zu dem neuartigen Virus abrufen können.
Allgemeine Informationen zu städtischen Einrichtungen und Hilfsangeboten finden Sie am Ende der Seite.
Aktuelle Maßnahmen und Verordnungen
Seit 29. April 2022 gilt...
Das Bundesinfektionsschutzgesetz ermöglicht ab sofort nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Die Hessische Landesregierung hat deshalb notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Viele der zuvor noch verbliebenen Maßnahmen entfallen nun gänzlich.
Darüber hinausgehende Hotspot-Regelungen, wie vom Bund vorgesehen, sind laut Angaben des Landes Hessen rechtlich derzeit nicht umsetzbar. Als Hotspots werden Gebiete eingestuft, in denen sich zum Beispiel eine gefährlichere Virusvariante als die bisher bekannten ausbreitet oder in denen das Gesundheitssystem zu überlasten droht. Das Land beobachtet die Situation hessenweit und will je nach Lageentwicklung weitere Schritte bekannt geben.
Maskenpflicht
Eine Maskenpflicht gilt weiterhin
- in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatientinnen und -patienten),
- in Alten- und Pflegeheimen,
- bei Pflege- und Rettungsdiensten,
- in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr),
- in Sammelunterkünften wie beispielsweise Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.
Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in Innenräumen. Auch in Schulen, Hochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen gilt keine gesetzliche Maskenplicht mehr. Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen können jedoch unabhängig davon auf Grundlage der anzustellenden Gefährdungsbeurteilung eine Maskenpflicht vorsehen.
Zulässig zur Erfüllung der genannten Maskenpflicht sind OP-Masken und Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbare Ausführungen ohne Ausatemventil.
Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten:
- für Kinder unter sechs Jahren,
- für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können,
- für Menschen mit Hörbehinderung und deren unmittelbare Kommunikationspartnerinnen und -partner, soweit und solange es zu ihrer Kommunikation erforderlich ist,
- für das Einrichtungspersonal, soweit kein Kontakt zu anderen Personen besteht oder anderweitige und mindestens gleichwertige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden,
- soweit und solange aus therapeutischen, rechtlichen, seelsorgerischen, ethisch-sozialen oder anderen tatsächlichen Gründen das Absetzen der medizinischen Maske erforderlich ist.
Testpflicht
Eine Testpflicht gilt weiterhin:
- für Arbeitgeber, Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften.
- Ausnahmen durch Einrichtungsleitung für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich.
- Bewohnertestungen (insbesondere in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen gegebenenfalls anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden
- In Schulen werden Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin dreimal wöchentlich getestet.
- Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten etc. können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.
Die generelle Pflicht zum Negativnachweis beim Betreten aller Arbeitsstätten besteht nicht mehr.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin Anspruch auf kostenlose Corona-Tests anlässlich der Bürgertestungen.
Isolations- und Quarantäne-Regeln
Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.
Weitere Informationen dazu unter: https://www.kreis-offenbach.de/Themen/Gesundheit-Verbraucher-schutz/akut/Corona/index.php?object=tx,2896.11523.1&NavID=2896.1061&La=1
Corona-Testzentren in Seligenstadt
Coronatest-Deutschland
Glaabsbräu-Innenhof, Frankfurter Straße 9
Terminbuchung: https://www.coronatest-deutschland.de/termin-buchen/seligenstadt/
Mo. - Sa.: 08:00 - 18:00 Uhr
So. & Feiertags: 09:00 - 18:00 Uhr
apo-schnelltest
tegut-Parkplatz, Frankfurter Straße 96-100
Terminbuchung: https://apo-schnelltest.de/testcenter-seligenstadt
Mo. - Do.: 06:45 - 20:00 Uhr
Fr.: 07:00 - 20:00 Uhr
Sa. & So.: 09:00 - 19:00 Uhr
covitest.me
Bahnhofstraße 40
Terminbuchung: covitest.me
Mo. - Fr.: 09.00 – 18.00 Uhr
Sa.: 08.00 – 14.00 Uhr
So.: 10.00 – 16.00 Uhr
Kontakt:
Email: seligenstadt@covitest.me; Tel: 06182 / 84 999 57
Testzentrum Seligenstadt
Frankfurter Straße 63, 63500 Seligenstadt
Terminbuchung: https://impfzentrum-seligenstadt.de/schnell-test/
Öffnungszeiten:
Mo. – So. 9:00 – 13:00 und 14:00 – 18:00
Kontakt:
Email: zentrale@testzentrum-seligenstadt.de
artmedi.de
Edeka Parkplatz, Steinheimer Straße 64, 63500 Seligenstadt
Terminbuchung: https://ctc.artmedi.de/
Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 08.00 – 20.00 Uhr
Fr. & Sa.: 08.00 – 21.00 Uhr
So: 08.00 – 19.00 Uhr
Kontakt: 0176 / 70237602
Email: info@artmedi.de