Zum 01. August 2025 hat die GiP gGmbH die Trägerschaft der ehemals städtischen Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder an der Konrad-Adenauer-Schule und an der Emma-Schule übernommen. Das Betreuungsangebot an den beiden Grundschulen richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Vorklassen sowie der Klassen 1 bis 4 dieser Schulen. Aktuell werden jeweils 150 Schülerinnen und Schüler an den beiden Standorten betreut. Beide Schulen arbeiten ganztätig im Profil 1.
Die "Ganztagsbetreuung im Pakt (GiP) gGmbH ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen des Kreises Offenbach und somit sehr nah an dem Kreis Offenbach als Schulträger.
Als Trägerin von knapp 20 Betreuungseinrichtungen gewährleistet die Gesellschaft zusammen mit Land, Kreis und zuständiger Kommune die Finanzierung des Angebots und verantwortet die gesamte Betreuungsleistung vor Ort samt Mittagstisch. Des Weiteren verwaltet die GiP für knapp 50 Schulen des Kreises Offenbach im Bereich "Ganztag" die Landesmittel für den Ganztag.
Die Stadtverordnetenversammlung der Einhardstadt Seligenstadt hat bereits im März 2025 einen entsprechenden Beschluss zur Beendigung der städtischen Trägerschaft gefasst. Seither haben die Akteure bei Stadt und GiP die Vorbereitungen getroffen, um für die Familien und das Personal zum 01. August 2025 einen möglichst reibungslosen Trägerwechsel gewährleisten zu können.
Die Betreuungsangebote in den Stadtteilen sind bereits seit Jahren in der Trägerschaft der GiP gGmbH. Der Einhardstadt Seligenstadt ist es ein großes Anliegen, dass die Standards für die Kinderbetreuung in Bezug auf Personal- und Sachausstattung trägerunabhängig gleich sind. Somit wird es durch den Trägerwechsel an dieser Stelle keine Veränderung geben.
Alle Akteure vor Ort blicken mit dieser Entscheidung zuversichtlich in die Zukunft. Insbesondere mit Einführung des „Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ – abgekürzt Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG), ist die Verzahnung der verschiedenen Betreuungsangebote an den Schulen von großer Bedeutung. Das GaFöG regelt den Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter. Bekanntermaßen besteht der Anspruch ab dem Schuljahr 2026/27 für alle Kinder der ersten Klasse und erfährt eine sukzessive jährliche Ausweitung auf alle Klassenstufen der Grundschule in den darauffolgenden vier Jahren.
„Die GiP gGmbH wird mit ihrer großen Erfahrung auf dem Gebiet der Schulkindbetreuung die Entwicklung der Seligenstadt Schulstandorte in Richtung Ganztag gemeinsam mit den Schulleitungen und dem Betreuungsteam weiter vorantreiben“, so Bürgermeister Dr. Bastian.