Fördermittel für Integrationsprojekte und Projekte zur Gewaltprävention im Sport

  • Leistungsbeschreibung

    Für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für die Integration und die Gewaltprävention im und durch den Sport in Hessen kann Sportverbänden/-kreisen und
    -vereinen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport eine Anschubfinanzierung gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Verfahrensablauf

    Der Antragsteller stellt einen formlosen Antrag an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport. Diesem muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss die zu erwartenden Kosten und  die geplanten Einnahmen sowie etwaige bereits erteilte Zusagen zur Finanzierung des Projekts aufzeigen (Eigenmittel, Drittmittel).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Formloser Antrag
    • Projektbeschreibung
    • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Bearbeitungsdauer

    Zeitnah

  • Rechtsgrundlage

    Art. 62a Hessische Verfassung.

  • Rechtsbehelf

    Gegen einen  Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport  erheben.

  • Bemerkungen


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