Bürgerhausverwaltung/-vermietung

  • Leistungsbeschreibung

    Kommunen verfügen in der Regel über mindestens ein Bürgerhaus, welches ideale Voraussetzungen für private, sportliche, kulturelle, politische und gewerbliche Feierlichkeiten und Veranstaltungen aller Art und Größe erfüllt. In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, diese öffentlichen Räumlichkeiten über die Bürgerhausverwaltung anzumieten und zu nutzen.

    Nähere Informationen finden Sie hier.


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Zuständige Mitarbeitende