Schiedsamt

  • Bemerkungen

    Schlichten statt Richten heißt die Devise beim Schiedsamt. Bei Streitigkeiten, die das Nachbarrecht betreffen und auch bei Strafsachen (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Vollrausch) ist die Schiedsperson gegen eine geringe Gebühr der Ansprechpartner. Manche Fälle müssen zuerst hier behandelt werden, bevor sie, nach erfolglosem Schlichtungsversuch, vor Gericht weiter verfolgt werden können.

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Zuständige Mitarbeitende