Tempo 30 in der kompletten Ortsdurchfahrt Froschhausen

Aus Gründen des Lärmschutzes hat die Straßenverkehrsbehörde der Einhardstadt Seligenstadt auf der kompletten Ortsdurchfahrt von Froschhausen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Der Auftrag erging am 12. März an Hessen Mobil und wurde jetzt umgesetzt.

Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm besteht die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf 30 km/h zu reduzieren.

Hessen Mobil hatte im Zuge des Lärmaktionsplans Hessen auch in Froschhausen eine Bestimmung der Lärmbelastung durchgeführt. Das Ergebnis zeigte eine Überschreitung der Grenzwerte. Dadurch wurde es erforderlich, lärmreduzierende Maßnahmen zu prüfen. Als Folge dessen erfolgte die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30. Es handelt sich nicht um eine Tempo-30-Zone, sondern um eine normale Geschwindigkeitsanordnung. Eine Zone hätte zur Folge, dass an allen Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrtregel rechts vor links gilt. Dies ist auf einer Landesstraße nicht zulässig, sie bleibt eine Vorfahrtsstraße.

„Ich freue mich, dass wir nun endlich dem wiederholt formulierten Wunsch der Froschhäuser Bürgerschaft entsprechen konnten. Die Stadtverordnetenversammlung beschäftigt die Umsetzung der Verkehrsberuhigung seit vielen Jahren. Es war ein langer Weg, der aber letztlich zu einem guten Ergebnis geführt hat“, so Erster Stadtrat Oliver Steidl.