Stadtwerke bitten um Selbstablesung der Wasserzähler bis zum 4. Dezember

Die Stadtwerke Seligenstadt verschicken derzeit wie jedes Jahr Informationsschreiben zur Selbstablesung der Hauptwasserzähler. Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, ihren Zählerstand selbst abzulesen und bis spätestens 4. Dezember 2026 mit-zuteilen. Die Ablesung betrifft nur den Hauptwasserzähler, nicht etwaige Unterzähler in einzelnen Mietwohnungen. Schachtzähler werden weiterhin von den Stadtwerke-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern abgelesen; Gartenwasserzähler sind jedoch ebenfalls meldepflichtig. Sollte bis zum Stichtag kein Stand eingehen, wird eine Verbrauchsschätzung vorgenommen.

Verfügbare Meldewege:

  1. Online-Meldung: Der Zählerstand kann unter www.zaehlerableser.de/seligenstadt mithilfe der im Anschreiben mitgeteilten Zugangsdaten eingegeben werden. Auch kann der QR-Code auf dem Anschreiben mit dem Smartphone abfotografiert werden, der direkt auf die entsprechende Homepage zur Eingabe des Zählerstandes weiterleitet.
  1. Per E-Mail an sw-seligenstadt@ifigmbh.com. Bitte geben Sie zur eindeutigen Zuordnung Ihren Namen, Ihre Adresse, die Zählernummer und den aktuellen Zählerstand an. Idealerweise ergänzen Sie die im Anschreiben genannten Angaben zur Objektnummer und zum Buchungszeichen.
  2. Per Post via Rücksendung des beiliegenden Antwortschreibens.
  3. Telefonisch unter der eingerichteten Service-Hotline. Bitte halten Sie für die telefonische Übermittlung die Angaben aus Ihrem Anschreiben bereit.


„Die Kontrolle der Wasserzähler liegt in der Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer“, so Bürgermeister Dr. Daniell Bastian. „Überprüfen Sie zur Vermeidung von unliebsamen Überraschungen bei der Jahresverbrauchsrechnung regelmäßig Ihre Verbrauchswerte im Jahresverlauf“

Allein ein tropfender Hahn oder eine undichte Toilettenspülung können zu deutlich höheren Kosten führen. Erstattungen sind in solchen Fällen nicht möglich, da das Wasser tatsächlich verbraucht wurde.