Baumaßnahme auf der L 2310: Änderungen auf der Linie OF-85 ab Ende September

Auf der Buslinie OF-85 kommt es ab Montag, 28. September 2026 zu umfangreichen Änderungen aufgrund des Neubaus eines Geh- und Radwegs durch Hessen Mobil entlang der Landesstraße L 2310 zwischen Rodgau-Weiskirchen und Seligenstadt-Froschhausen. Mit Beginn des dritten Bauabschnitts wird die L 2310 als Einbahnstraße geführt und kann ab diesem Tag lediglich in Fahrtrichtung Rodgau-Weiskirchen befahren werden. Die Einschränkungen gelten zunächst bis Freitag, 11. Dezember 2026. Anschließend werden die Bauarbeiten für eine Winterpause unterbrochen, sodass die Straße bis Ende Februar 2027 wieder in beide Richtungen befahrbar ist.

Von den Einschränkungen betroffen ist die Buslinie OF-85 zwischen Obertshausen, Rodgau, Seligenstadt, Mainhausen und Aschaffenburg. Während die Busse in Fahrtrichtung Obertshausen weiterhin auf ihrem gewohnten Linienweg verkehren und alle Haltestellen bedienen, muss die Linie in Fahrtrichtung Mainhausen beziehungsweise Aschaffenburg umgeleitet werden. Die Umleitung erfolgt ab Rodgau-Weiskirchen „Anhalter Straße“ über die B45 und die A3 nach Seligenstadt, wo die Linie ab der Haltestelle „In den Spitzäckern“ wieder ihren regulären Linienweg aufnimmt.

Aufgrund dieser Umleitung können die Haltestellen „Am Reitpfad“, „Kirche“, „Anne-Frank-Straße“ und „An der Lache“ in Seligenstadt-Froschhausen von der Linie OF-85 in Fahrtrichtung Mainhausen beziehungsweise Aschaffenburg vorübergehend nicht bedient werden. Um die Anbindung Froschhausens dennoch sicherzustellen, richtet die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) mit Beginn der Umleitungsregelung die zusätzliche Linie OF-85F ein. Diese verkehrt zwischen Froschhausen „Am Reitpfad“ und dem Bahnhof Seligenstadt auf dem regulären Linienweg der OF-85 und bedient alle dazwischenliegenden Haltestellen. An Schultagen werden einzelne Fahrten von und zur Haltestelle „Würzburger Straße (Kleingärten)“ geführt.

Trotz der baustellenbedingten Einschränkungen sichert die kvgOF sämtliche Fahrtbeziehungen entlang der bisherigen Linie OF-85. Für Verbindungen von Froschhausen in Richtung Seligenstadt Ost, Mainhausen und Aschaffenburg sowie für Fahrten aus Obertshausen und Rodgau-Weiskirchen nach Froschhausen ist während der Umleitungsregelung jedoch ein Umstieg erforderlich.

Die Linie OF-85F verkehrt montags bis freitags tagsüber im 30-Minuten-Takt, in den übrigen Zeiten stündlich. Die Fahrpläne der Linien OF-85 und OF-85F sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass zwischen beiden Linien kurze Umsteigezeiten in Seligenstadt bestehen. Durch die zusätzliche Linie OF-85F und die weiterhin regulär über Froschhausen verkehrenden

Fahrten der OF-85 in Richtung Obertshausen entsteht zwischen Seligenstadt und Froschhausen in dieser Fahrtrichtung tagsüber ein 15-Minuten-Takt. Fahrgästen aus Obertshausen und Rodgau-Weiskirchen mit dem Ziel Froschhausen steht damit trotz des erforderlichen Umstiegs in Seligenstadt weiterhin ein dichtes Angebot zur Verfügung.

Um den Betrieb während der Umleitungsregelung zuverlässig durchzuführen, wird das Fahrplanangebot der regulären Linie OF-85 angepasst. Montags bis freitags verkehrt die Linie tagsüber durchgehend im 30-Minuten-Takt. Aufgrund der längeren Fahrzeiten durch die Umleitung werden die Abfahrten in Richtung Mainhausen beziehungsweise Aschaffenburg am Bahnhof Obertshausen um zehn Minuten vorverlegt. Die geänderten Fahrzeiten wirken sich entsprechend auch auf die nachfolgenden Haltestellen aus. Darüber hinaus verschiebt sich die mittägliche Schulfahrt ab der Haltestelle Seligenstadt „Würzburger Straße“ in Richtung Obertshausen von bislang 13:22 Uhr auf künftig 13:25 Uhr.

Während der Umleitungsregelung kommt es zu geänderten Abfahrtszeiten und teilweise längeren Reisezeiten, insbesondere bei Fahrten in Richtung Mainhausen und Aschaffenburg. Fahrgästen steht vom Bahnhof Obertshausen aus in Richtung Seligenstadt und Mainhausen alternativ auch die Linie OF-86 zur Verfügung.

Die geänderten Fahrpläne werden in Kürze in der RMVgo-App sowie in der RMV-Fahrplanauskunft im Internet veröffentlicht. Unter www.rmv.de finden sich weitere Informationen. An den betroffenen Haltestellen werden die Fahrgäste durch Aushänge über die Änderungen informiert.

Nach der Winterpause ist im Zuge der weiteren Bauarbeiten ab Ende Februar 2027 voraussichtlich erneut eine Einbahnstraßenregelung auf der L 2310 erforderlich. Über die dann geltenden Regelungen und die Auswirkungen auf den Busverkehr informiert die kvgOF rechtzeitig.

Quelle:

Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH
Britta Sorg
Kommunikation | Marketing
E-Mail: presse@kvgOF.de

Telefon: 06074 69669-18