Geburten, Geburtsanmeldung
- Leistungsbeschreibung- Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden. - Anzeigepflichtige 
 Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich: - Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden. 
- Rechtsgrundlage
- Was sollte ich noch wissen?- Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde" - Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug. 
 
