Seligenstadt von oben

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

  • Leistungsbeschreibung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen:

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
    • Zeichen von Verkehrsposten.

    Verkehrseinrichtungen sind:

    • Schranken,
    • Sperrpfosten,
    • Parkuhren und Parkscheinautomaten,
    • Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie
    • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

    • § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
    • § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    • § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
    • § 39 Verkehrszeichen
    • § 40 Gefahrzeichen
    • § 41 Vorschriftzeichen
    • § 42 Richtzeichen
    • § 43 Verkehrseinrichtungen
  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei Störungen oder Beschädigungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe:  "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden"


Zuständige Abteilungen