Plenarsaal

Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen

Die nächste Kommunalwahl in Hessen findet am Sonntag, dem 15. März 2026, statt. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits. Unter anderem müssen vor der Wahl die Kandidat*innen bestimmt werden.

 

So werden die Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt:

Die Aufstellung erfolgt in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei/Wählergruppe. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Mindestens drei stimmberechtigte Teilnehmerinnen oder Teilnehmer
  • Jedes Mitglied kann Vorschläge machen
  • Alle Bewerbenden dürfen sich und ihre Ziele vorstellen
  • Gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern und Frauen wird angestrebt
  • Geheime Abstimmung
  • Vertrauensperson und deren Stellvertretung benennen
  • Eine Niederschrift der Versammlung ist anzufertigen, auch das Ergänzungsblatt muss ausgefüllt werden. 

Daraus wird ein Wahlvorschlag erstellt, der fristgerecht bei der Wahlleitung der Einhardstadt Seligenstadt
eingereicht werden muss.

Wahlleitung der Einhardstadt Seligenstadt 

Die Wahlleitung der Einhardstadt ist die zuständige Stelle für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Wahl.

Wahlamt
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt
wahlamt@seligenstadt.de

Das muss der Wahlvorschlag enthalten

Ein Wahlvorschlag mit Ergänzungsblatt muss Folgendes beinhalten:

  • Name der Partei oder Wählergruppe und die gegebenenfalls verwendete Kurzbezeichnung
  • Namen, Anschriften und Unterschrift der Vertrauensperson und ihrer Stellvertretung

Als Anlage sind beizufügen:

Alle erforderlichen Vordrucke sind auf der Website des Landeswahlleiters Hessen gebündelt verfügbar.

Unterstützungsunterschriften

Parteien oder Wählergruppen, die nicht ununterbrochen im aktuellen kommunalen Parlament (zum Beispiel Stadtverordnetenversammlung, Kreistag) oder im Landtag oder Bundestag vertreten sind, müssen zusätzlich Unterstützungsunterschriften sammeln.

  • Es sind mindestens doppelt so viele Unterschriften nötig, wie Sitze im jeweiligen kommunalen Parlament zu vergeben sind.
  • Unterstützer*innen müssen zum Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigt sein.
  • Das entsprechende Formular für Unterstützungsunterschriften erhalten Parteien bzw. Wählergruppen nach erfolgter Kandidatenaufstellung in der Nominierungsversammlung bei der Wahlleitung von der Stadt Marburg.

Wer über die Zulassung entscheidet

Der Wahlausschuss prüft alle eingereichten Vorschläge in einer öffentlichen Sitzung und entscheidet am 16. Januar 2026 (58. Tag vor der Wahl) über die Zulassung.

Die Rolle der Vertrauenspersonen

Jede Liste braucht eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson, die in der Aufstellungsversammlung bestimmt werden. Diese vertreten den Wahlvorschlag gegenüber der Wahlleitung und sind verantwortlich für:

  • Änderungen oder Rückzug des Wahlvorschlags
  • Kommunikation mit der Wahlleitung
  • Abgabe verbindlicher Erklärungen

Eine Abberufung oder ein Wechsel ist nur mit schriftlicher Erklärung und nach erneuter Wahl in einer Versammlung möglich.

Die Fristen im Überblick

  • Einreichen der Wahlvorschläge: spätestens Montag, der 5. Januar 2026 um 18 Uhr
  • Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss: Freitag, 16. Januar 2026
  • Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge: Montag, 26. Januar 2026

Änderungen oder das Zurückziehen von Wahlvorschlägen sind bis zur Zulassung möglich, jedoch nur durch eine gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und ihrer Stellvertretung.

Die hier aufgeführten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


Ergebnis der letzen Kommunalwahl in Seligenstadt