Mähen der Rasenflächen auf allen Friedhöfen

Mit Beginn der Wachstumsphase stehen auf allen städtischen Friedhöfen wieder der regelmäßige Rasenschnitt wie auch die Pflege der Gemeinschaftsgrabanlage an.

Erster Stadtrat Oliver Steidl macht darauf aufmerksam, dass zum Mähen der Rasenflächen auch die Rasengräber für Urnen- und Sargbestattungen auf dem neuen Friedhof in Seligenstadt gehören. Für Angehörige, die ein Gedenklicht für ihre Verstorbenen aufstellen möchten, ist an der Rasengrabfläche eine Platte vorhanden, auf der die Grablichter und andere Gedenk-Gegenstände abgestellt werden können.

Dasselbe gilt für die Baumgrab-Urnenanlage sowie die Urnen-Gemeinschaftsgräber auf dem neuen Friedhof. Auch hier ist die Ablage von Blumen direkt am Grab nicht gestattet.

Die Friedhofsmitarbeiter sind angehalten, alle nach dem 10. April 2026 noch auf den Rasenflächen sowie in den Gemeinschaftsgrabanlagen vorhandenen Grablichter, Sträuße und andere Gegenstände zu entfernen und zu entsorgen, damit das Mähen und die Pflege der Rasen- und Pflanzflächen gewährleistet sind.

„Wir bitten ausdrücklich um Beachtung und bedanken uns schon im Voraus für Ihr Verständnis“, so der Erste Stadtrat Oliver Steidl.