Das deutsche Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) verpflichtet Deutschland zur Treibhausgasneutralität bis 2045. Bis 2030 müssen die Emissionen um mindestens 65 % gegenüber 1990 sinken, bis 2040 um 88 %. Bereits ein Drittel des PV-Zubaus in Deutschland erfolgt auf Freiflächen. Der Ausbau erneuerbarer Energien gilt als Schlüssel zur Erreichung der Klimaziele. Damit wächst der Bedarf an geeigneten Standorten und zugleich der Druck auf landwirtschaftliche Flächen.
Der Konflikt zwischen Klimaschutz und Landwirtschaft ist komplex – und er wird die kommenden Jahre prägen. Klar ist: Die Energiewende braucht Fläche, die Landwirtschaft aber ebenso. Der Kern des Problems liegt in der begrenzten Ressource Boden. Besonders in Regionen mit fruchtbaren Böden wie in Seligenstadt sorgt das für Spannungen.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverordnetenversammlung bereits 2024 beschlossen, den Magistrat mit der Identifizierung geeigneter Flächen für folgende Nutzungen zu beauftragen:
• Freiflächen Photovoltaikanlagen,
• Agri Photovoltaikanlagen,
• Photovoltaikanlagen auf städtischen Dachflächen.
Nach einer umfassenden Analyse und Gesprächen mit Landwirten, Behörden, Nachbarkommunen und Energieversorgern wurde im Herbst 2024 ein ausführlicher Bericht vorgestellt.
Der Magistrat empfiehlt darin, den Schwerpunkt zunächst auf eine dezentrale Nutzung zu legen – insbesondere auf Solaranlagen des sogenannten zweiten Segments, also Anlagen an oder auf Gebäuden sowie an Lärmschutzwänden. Erst wenn diese Potenziale ausgeschöpft sind, sollten weitere Flächen geprüft werden.
Zudem sollen vorrangig Flächen genutzt werden, die keine klassischen baulichen Anlagen darstellen, etwa Lärmschutzwälle oder offene Unterstellanlagen für Tiere oder Ernteerzeugnisse. Privilegierte landwirtschaftliche Flächen sollen erst dann in Betracht gezogen werden, wenn andere Optionen nicht zur Verfügung stehen.
Die jüngsten Änderungen im Baugesetzbuch und in der Landesbauordnung sowie die Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplanes sehen jedoch vor, dass privilegierte Bereiche entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken grundsätzlich als geeignete Standorte gelten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz erklärt Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zudem zum „überragenden öffentlichen Interesse“. Bis zur nahezu treibhausgasneutralen Stromerzeugung sind sie in Abwägungsprozessen vorrangig zu berücksichtigen. Dies schränkt die kommunalen Handlungsspielräume in Genehmigungsverfahren weiter ein und bringt die Stadt Seligenstadt in eine Zwickmühle, den schon lange in der Planung befindlichen Projekten entlang der A3 zustimmen zu müssen.
Die Flächenfrage bleibt damit ein Balanceakt. Agri Photovoltaik (eine Technologie, die darauf abzielt, landwirtschaftliche Flächen sowohl für die Pflanzenproduktion durch Photosynthese als auch für die Gewinnung elektrischer Energie durch Photovoltaik zu nutzen) bietet zwar neue Möglichkeiten, setzt aber ein Umdenken voraus und ist nicht überall sinnvoll umsetzbar. Auf Böden mit sehr hoher Ertragsqualität sieht die Stadtverordnetenversammlung keine realistische Möglichkeit, Landwirtschaft und Photovoltaik gleichzeitig im großen Stil zu vereinen.

Die Stadt Seligenstadt setzt sich daher dafür ein, die Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen so gering wie möglich zu halten – soweit dies rechtlich möglich ist. Gleichzeitig appelliert sie an Grundstückseigentümer und Hausbesitzer, die Energiewende aktiv durch Photovoltaikanlagen auf Gebäuden zu unterstützen. Die Stadt geht selbst mit gutem Beispiel voran und schließt die Fertigstellung einer neuen PV Anlage auf dem Dach des Rathauses 2025 ab.

