Gärtnerische Schnittmaßnahmen sind unerlässlich, im privaten genau wie im öffentlichen Bereich. Grundsätzlich ist dabei der Natur- und Artenschutz zu beachten, besonders in der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 30. September.
„In der Schonzeit ist ein Beseitigen oder radikales Zurückschneiden von Hecken, Gebüschen, lebenden Zäunen und anderen Gehölzen zum Schutz von Brutstätten wildlebender Tiere nicht erlaubt. Selbstverständlich können Form- und Pflegeschnitte vorgenommen werden. Sollte die öffentliche Sicherheit gefährdet sein, dann dürfen auch während der Brutzeit Maßnahmen ergriffen werden, allerdings nur, wenn sich nicht bereits Brüter angesiedelt haben. Sollte das der Fall sein, aber eine akute Gefährdung bestehen, wird in Absprache mit der Naturschutzbehörde eine individuelle Lösung gefunden“, macht Erster Stadtrat Oliver Steidl aufmerksam.
Der städtische Bauhof hatte bis zum 28. Februar noch mit Hochdruck notwendige Baumfällungen und starke Rückschnitte am Mainufer vorgenommen. Ab dem 1. März folgen laut Bauhofleiter Christian Vogt nur noch leichte Schnittarbeiten, alle großflächige Maßnahmen müssen im Sinne des Artenschutzes bis Herbst aufgeschoben werden.

