Das Jahr neigt sich dem Ende und es steht bald der Silvesterabend an. Deshalb weist Erster Stadtrat Oliver Steidl darauf hin, dass in der gesamten Seligenstädter Altstadt kein Feuerwerk gezündet werden darf.
Seit dem 1. Oktober 2009 verbietet das bundesweit geltende Sprengstoffgesetz (Paragraf 23, Absatz 1) Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern.
Entsprechende Verstöße werden gemäß Sprengstoffgesetz geahndet.

