Rathausordensverleihung 2026 - Neun verdiente Fastnachter und zwei besonders Verdiente erhielten hohe städtische Auszeichnung aus den Händen von Bürger-meister Dr. Daniell Bastian

Laut und bunt war es am Sonntag dem 8. Februar im Großen Sitzungssaal des Seligenstädter Rathauses. Neun verdiente Fastnachter und zwei besonders Verdiente erhielten den Rathausorden aus den Händen von Bürgermeister Dr. Daniell Bastian. Den engagierten Fastnachtern zur Ehren kamen neben persönlichen Gästen und Vertretenden der Politik auch das Seligenstädter Prinzenpaar sowie das TGS Kinderprinzenpaar und das Froschhäuser Prinzenpaar sowie das Kinderprinzenpaar der Harmonie Froschhausen. Für den musikalischen Schwung und einen stimmungsvollen Abschluss mit der „Seligenstädter Suite“ sorgte die Stadtkapelle unter der Leitung von Mathias Müller.

Bürgermeister Dr. Bastian bei den Laudationes

Bürgermeister Dr. Daniell Bastian begrüßte alle Anwesenden in Reimform und hielt passgenau Laudationes auf Jenny Blumör (Harmonie Froschhausen), Christine Wildenhain (Liederfreund Frosch-hausen), Angelika Kessler-Walter (TGM Seligenstadt), Claudia Rentel (TGM Seligen-stadt), Ralf Disser (Heimatbund Seligenstadt), Petra Störger (Seligenstädter Fast-nachtsfreunde), Lutz Lang (Gesellschaft der Freunde), Ilka Krumb (TGS Seligen-stadt), Wolfgang Leist (Stadtkapelle Seligenstadt) sowie auf die Träger des Ordens für besondere Verdiente Ursula Stadler ((KfD Seligenstadt) und Hermann Holler (Harmonie Froschhausen). Nach den gereimten Einblicken in die närrischen Biografien war jedem klar, warum sich diese elf in die Riege der besonderen Fastnachter einreihen konnten.  

Rathausorden der Einhardstadt

Seit dem Jahr 1994 verleiht die Stadt Seligenstadt Orden an verdiente Fastnachter. Der damalige Bürgermeister Rolf Wenzel führte ein, dass nach bestimmten Kriterien ein „Rathausorden“ und ein „Rathausorden für besondere Verdienste“ als Würdigung der Stadt an Fastnachts-Brauchtumspflegende verliehen werden.

Die Voraussetzung für die Verleihung des Rathausordens ist, dass die Ordensträger 11 Jahre ununterbrochen aktiv in der hiesigen Fastnacht in hervorgehobener Position oder mit besonderen Aktivitäten tätig war. Wer mindestens 22 Jahre ununterbrochen aktiv mitgemacht hat, kann diesen Orden auch bekommen, ohne dass die Tätigkeit in hervorgehobener Position ausgeübt werden sein muss.

Noch größere Anforderungen werden an die Anwärter für die Verleihung des Rathausordens für besondere Verdienste gestellt. Dazu muss die närrische Tätigkeit in der Regel mindestens 25 Jahre ununterbrochen und in hervorragenden Positionen ausgeübt worden sein. Auch wer mindestens 35 Jahre aktiv tätig war, kann den Rathausorden für besondere Verdienste erhalten.