Träger der Rathausorden 2026 sind gefunden - neun verdiente Fastnachter und zwei besonders Verdiente erhalten am 8. Februar die hohe städtische Auszeich-nung aus den Händen von Bürgermeister Dr. Daniell Bastian

Seit dem Jahr 1994 verleiht die Stadt Seligenstadt Orden an verdiente Fastnachter. Der damalige Bürgermeister Rolf Wenzel führte ein, dass nach bestimmten Kriterien ein „Rathausorden“ und ein „Rathausorden für besondere Verdienste“ als Würdigung der Stadt an Fastnachts-Brauchtumspflegende verliehen werden.

„Über dreißig Jahre hatten die Orden dasselbe Aussehen. Nun mussten wir diese in einer neuen Manufaktur herstellen lassen und haben den Umstand genutzt, unseren offiziell verliehenen Namenszusatz „Einhardstadt“ zu ergänzen. Das Aussehen im Gesamten hat sich nur minimal verändert. Unsere aktuellen Ordensträgerinnen und Ordensträger sind die ersten, die diese neu gestalteten Orden der Einhardstadt Seligenstadt erhalten“, kündigt Bürgermeister Dr. Daniell Bastian an.

Die verdienten Fastnachter heißen: Jenny Blumör (Harmonie Froschhausen), Christine Wildenhain (Liederfreund Froschhausen), Angelika Kessler-Walter (TGM Seligenstadt), Claudia Rentel (TGM Seligenstadt), Ralf Disser (Heimatbund Seligenstadt), Petra Störger (Seligenstädter Fastnachtsfreunde), Lutz Lang (Gesellschaft der Freunde), Ilka Krumb (TGS Seligenstadt), Wolfgang Leist (Stadtkapelle Seligenstadt).

Den Rathausorden für besondere Verdienste tragen zukünftig: Ursula Stadler ((KfD Seligenstadt) und Hermann Holler (Harmonie Froschhausen).

„Wir freuen uns, den verdienten Fastnachtern den Orden der Stadt überreichen zu dürfen. Der närrische Empfang findet mit geladenen Gästen bei uns im Rathaus statt“, so Bürgermeister Dr. Daniell Bastian.

Die Voraussetzung für die Verleihung des Rathausordens ist, dass die Ordensträger 11 Jahre ununterbrochen aktiv in der hiesigen Fastnacht in hervorgehobener Position oder mit besonderen Aktivitäten tätig war. Wer mindestens 22 Jahre ununterbrochen aktiv mitgemacht hat, kann diesen Orden auch bekommen, ohne dass die Tätigkeit in hervorgehobener Position ausgeübt werden sein muss.

Noch größere Anforderungen werden an die Anwärter für die Verleihung des

Rathausordens für besondere Verdienste gestellt. Dazu muss die närrische Tätigkeit in der Regel mindestens 25 Jahre ununterbrochen und in hervorragenden Positionen ausgeübt worden sein. Auch wer mindestens 35 Jahre aktiv tätig war, kann den Rathausorden für besondere Verdienste erhalten.