Online - Briefwahlbeantragung ab 2. Februar 2026 möglich

Ab Montag dem 2. Februar ist es möglich, für die am 15. März anstehende Kommunalwahl in Hessen die Briefwahl zu beantragen. In Seligenstadt ist dies online  oder mit einer persönlichen Beantragung im Bürgeramt in der Frankfurter Str. 100 möglich.  

„Das geht auch unter Vorlage des Personalausweises, die Wahlbenachrichtigung ist nicht unbedingt notwendig“, macht Erster Stadtrat Oliver Steidl aufmerksam.

Die Briefwahlunterlagen werden nach Beantragung schnellstmöglich durch das Wahlamt an die entsprechenden Empfänger versandt. Mit einmaliger Beantragung werden sowohl die Unterlagen zur Wahl zur Stadtverordnetenversammlung als auch zum Kreistag und zur Ausländerbeiratswahl versandt. Mit den demnächst versandten Wahlbenachrichtigungen kann die Beantragung der Briefwahlunterlagen ebenfalls einfach und schnell online beantragt werden.

„Die Stimmzettel sind groß und das Prinzip des Kumulierens und Panaschierens geht nicht jedem Wahlberechtigten leicht von der Hand und bedarf etwas Zeit des Nachdenkens. Wir haben ja auch 917 junge Menschen, die erst bei dieser Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit wählen dürfen. Wer das möchte, der kann gerne die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen und in Ruhe zu Hause seine Kreuze setzen“, so Erster Stadtrat Oliver Steidl.

Musterstimmzettel befinden sich zur Mitnahme an der Rathauszentrale sowie im Bürgeramt.