Jahresrückblick 2025 Stadtentwicklung, Amt für Bau und Stadtentwicklung

Auch im Jahr 2025 konnten die Voraussetzungen für eine behutsame, zukunftsorientierte Entwicklung der Einhardstadt Seligenstadt getroffen werden. Während sich die äußeren Umstände, die Gesetzesgrundlagen und die Anforderungen an Bauen stetig verändern, entwickeln sich auch der Arbeitsbereich und die Aufgaben im Fachbereich Stadtentwicklung weiter.

Mit der Beauftragung im Sommer 2024 für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes, hat die Einhardstadt Seligenstadt den Grundstein für einen Beitrag zur Klimaneutralität des Landes Hessen bis zum Jahr 2045 gelegt. Der Wärmesektor stellt hierbei einen elementaren Baustein dar, da das Heizen von Gebäuden und die Warmwasserversorgung rund 30 Prozent des Endenergieverbrauchs in Hessen darstellen. Aktuell stammt ein Großteil dieser Wärme aus fossilen Brennstoffen, wie Erdöl oder Erdgas, bei deren Verbrennung klimaschädliche Emissionen entstehen. Um dem Klimawandel entgegen zu wirken, muss der Verbrauch von fossilen Brennstoffen erheblich verringert werden. Ziel ist es, den Wärmebedarf zu senken und stattdessen erneuerbare Energien aus Sonne, Wind, Wasser und Erdwärme einzusetzen. Die kommunale Wärmeplanung soll dabei helfen, diesen Wandel strukturiert umzusetzen.

Im Jahr 2025 konnten für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans erhebliche Fortschritte erreicht werden und neben der Fertigstellung von Bestands- und Potenzialanalyse, wichtige Stakeholder-Gespräche und die Beteiligung der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung im August durchgeführt werden. Nach der Festlegung und Einteilung von für die Wärmeversorgung homogenen Stadtbereichen konnten weiterhin Eignungsgebiete definiert werden, sodass detaillierte Maßnahmenempfehlungen für die Stadtquartiere in Kürze ausgearbeitet werden und der Bericht zur Kommunalen Wärmeplanung voraussichtlich im Frühjahr 2026 abgeschlossen werden kann.

Hospitalplatz

Das wichtige Umweltthema – Klima – stand auch im Jahr 2025 weiterhin im Fokus. Als Stadt mit einer einzigartigen und landesbedeutsamen Altstadt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e. V. hat sich die Einhardstadt Seligenstadt qualifiziert und im Rahmen des 50-jährigen Jubiläums Fachwerk-Triennale 2025 und als Gastgeber teilgenommen. Unter dem Leitthema Resiliente Fachwerkstädte - Quartiere der Zukunft wurde eine Analyse zu Freiflächen im Bereich der historischen Altstadt erarbeitet, die mögliche Begrünungs- und Entsiegelungspotenziale erörtert sowie Optimierungs- und Aufwertungsmöglichkeiten für bestehende Freiflächen aufzeigt. Nach Fertigstellung der Analyse wurde in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Verein Lebenswerte Seligenstädter Altstadt e.V. der untergenutzte Hospitalplatz an der Ecke Große Fischergasse / Hospitalstraße zu einer wertvollen Grüninsel mit hoher Aufenthaltsqualität umgestaltet und bietet nun in der hochversiegelten Altstadt einen Aufenthaltsort im Grünen für Besucherinnen und Besucher ebenso wie für Anwohnende.

Jahnsportplatz

Die städtebauliche Entwicklung des Jahnsportplatzes sowie der geplante Neubau einer städtischen Sport- und Wettkampfhalle unterlagen auch im Jahr 2025 zahlreichen eingehenden Gesprächen und Diskussionen auf politischer Ebene. Da diese eine erhebliche Auswirkung auf die laufende Bauleitplanung haben, wurde vorerst die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans und die öffentliche Auslegung des bereits fertiggestellten Entwurfs des Bebauungsplan Nr. 87 „Alter Stadtwaag“ bis zu einer Entscheidung zum weiteren Vorgehen ausgesetzt.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 88 „Westlich der Steinheimer Straße“ soll der Einzelhandelsversorgungsort an der Steinheimer Straße sowie die vorhandene gewerbliche Nutzung an der Ellenseestraße gesichert werden.

Aufgrund der veränderten gewerblichen Entwicklungen wurde ein verkleinerter Geltungsbereich beschlossen. Auf dieser Grundlage wurde das bereits erarbeitete städtebauliche Konzept überarbeitet und in die politische Beratung eingebracht und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain im Zuge einer landesplanerischen Anfrage vorgestellt. Da die Planungsziele nicht aus dem noch wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan entwickelt werden können, soll die rechtssichere Realisierbarkeit durch die Anpassung des aktuell in Neuaufstellung befindlichen RegFNP gesichert werden.

Der Bebauungsplan Nr. 89 „Südring“ soll für die Anwohnenden im Quartier des Seligenstädter Südens moderate und städtebaulich verträgliche Nachverdichtungsmöglichkeiten ermöglichen. Nach Vorstellung des Bebauungsplanvorentwurfs und der Durchführung der ersten Planungsschritte in den politischen Gremien und der Öffentlichkeit, werden aktuell die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen geprüft und ausgewertet sowie notwendige Gutachten bearbeitet.

Für den Bebauungsplan Nr. 86 „Südwestlich des Westrings“ konnte nach den etwas langwierigen Schlussplanungen und der Rechtskraft des Bebauungsplanes im Jahr 2024, der Spatenstich für die Erschließungsarbeiten des Wohngebiets gefeiert werden. Umso erfreulicher ist der bauliche Vorschritt festzustellen. So konnte bereits die Leitungs- und Anschlusserneuerung im restlichen Teil der Straße Westring fertiggestellt werden und die Erschließungstrassen im Neubaugebiet gelegt werden. Vor Beginn der Arbeiten sind durch ökologische Begleitung Flächen für Maßnahmen zu Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft als vorgezogene Maßnahmen zur Baulandschaffung durchgeführt und Teilbereiche des nördlichen an den Gleisen gelegenen Kleingartens aufgrund ihrer hohen ökologischen Wertigkeit und der bedeutenden Funktion als Lebensraum für Zauneidechsen hergestellt worden. Der anschließende Bereich bleibt für Vögel und Fledermäuse in ihrem Bestand erhalten.

Weiterhin befindet sich aktuell der Regionalplan Südhessen und Regionale Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main im Verfahren der Neuaufstellung. Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) ist das zentrale Planungsinstrument des Regionalverbands FrankfurtRheinMain. Er legt die Entwicklungsstrategie für den Ballungsraum fest, steuert maßgeblich die räumliche Entwicklung und bildet somit die Grundlage für die städtebauliche Entwicklungen der Mitgliedskommunen im Regionalverband. Die verbindlichen örtlichen Bauleitplanungen sind aus den Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im Rahmen der ersten Offenlage konnte die Einhardstadt Seligenstadt ihre Einwendungen und Stellungnahme zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des eigenen Stadtgebiets abgeben.