Die Stadtwerke Seligenstadt verschicken derzeit wie jedes Jahr Informationsschreiben zur Selbstablesung der Hauptwasserzähler. Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, ihren Zählerstand selbst abzulesen und bis spätestens 5. Dezember 2025 mitzuteilen. Die Ablesung betrifft nur den Hauptwasserzähler, nicht etwaige Unterzähler in Mietwohnungen. Schachtzähler werden weiterhin von den Stadtwerke‑Mitarbeiterinnen und ‑Mitarbeitern abgelesen; Gartenwasserzähler sind jedoch ebenfalls meldepflichtig. Sollte kein Stand eingehen, wird eine Verbrauchsschätzung vorgenommen.
Verfügbare Meldewege:
1.) Online: www.zaehlerableser.de/seligenstadt (mit den im Schreiben angegebenen Daten).
2.) E‑Mail: sw-seligenstadt@ifigmbh.com — bitte Name, Adresse, Zählerstand, Zählernummer und möglichst Objektnummer/Buchungszeichen mitsenden.
3.) Per Post: Rücksendung des ausgefüllten Antwortschreibens.
4.) Telefonisch: Service‑Hotline 06102/8300531 — halten Sie die Daten Ihres Anschreibens bereit.
Auch kann der mitgesendete QR-Code abfotografiert werden, der direkt auf die entsprechende Homepage zur Eingabe der Daten weiterleitet.
„Die Kontrolle der Wasserzähler liegt in der Verantwortung der Hauseigentümer“, so Bürgermeister Dr. Daniell Bastian. "Überprüfen Sie zur Vermeidung von unliebsamen Überraschungen bei der Jahresverbrauchsrechnung regelmäßig Ihre Verbrauchswerte im Jahresverlauf."
Allein ein tropfender Hahn oder eine undichte Toilette können zu deutlich höheren Kosten führen. Erstattungen sind in solchen Fällen nicht möglich, da das Wasser tatsächlich verbraucht wurde.

