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Biotonne

Biotonne

In allen Haushalten entstehen nachweislich Bioabfälle, die nach wie vor in großen Mengen in der Restmülltonne landen. Daher hat der Deutsche Bundestag mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger - also auch die Stadt Seligenstadt - verpflichtet, ab dem 01.01.2015 Bioabfälle getrennt einzusammeln und zu verwerten. Alle bewohnten Liegenschaften werden an das Entsorgungssystem angeschlossen und erhalten eine Biotonne. In vielen Kommunen ist die Biotonne bereits ein Erfolgsmodell. Bitte geben Sie ihr auch in Seligenstadt eine Chance.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 22. September 2014 die Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Seligenstadt beschlossen.

 Die Einführung und Nutzung der Biotonne erfolgt ohne zusätzliche Gebühren

 Die Verwendung von Kunstoffbeuteln bzw. biologisch abbaubaren Kunststoffbeuteln aus Maisstärke ist nicht erlaubt!

Die Biotonnen werden im 14-täglichen Abfuhrrhythmus abwechselnd mit der Restmülltonne geleert. Als mögliche Gefäßgrößen werden 80 und 120 Liter mit und ohne Filterdeckel angeboten. Für Großwohnanlagen ab mindestens 6 Wohneinheiten besteht die Möglichkeit eine 240 l Biotonne mit oder ohne Filterdeckel zu stellen. Die Zahl der zu Verfügung gestellten Tonnen richtet sich dabei nach dem heute auf einer Liegenschaft vorhandenen Restmüllvolumen (Regelausstattung).

·        In der Biotonne können Sie auch biogene Abfälle entsorgen, die eher selten den Weg auf den eigenen Kompost finden.              Auch der unterjährig anfallende Rasen- und Grünschnitt kann künftig mit der Biotonne zeitnah entsorgt werden. Die                    saisonalen Grünschnittsammlungen im Frühjahr und Herbst werden zudem auch weiterhin angeboten. 

·       Es besteht auch die Möglichkeit von der Biotonne befreit zu werden, wenn an einem Objekt nachweislich die dort                         anfallenden organischen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos auf dem Grundstück selbst verwertet werden. Hierfür ist           ein gesonderter Antrag zu stellen. Nach Prüfung der erforderlichen Kriterien kann eine Befreiung von der Pflicht zur                     Nutzung der Biotonne ausgesprochen werden. Für die Bearbeitung eines Antrages auf Befreiung vom Anschlusszwang zu
        Biomülleinsammlung gemäß § 12 Absatz 2 der Abfallsatzung der Stadt Seligenstadt werden 20,00 Euro Gebühr erhoben.

        Merkblatt mit einer Auflistung von Abfällen die in der Biotonne entsorgt werden können. Auflistung Bioabfälle 


DER BIOFILTERDECKEL - WAS IST DAS?

Der Biofilterdeckel verhindert unangenehme Gerüche und Madenbefall der Biotonne. Die 80, 120- und 240-Liter-Biotonnen können Sie auch mit einem Filter ausstatten.

Seine Funktionsweise ist ebenso einfach wie wirkungsvoll: Zum einen schließt der Deckel durch eine Gummidichtung sehr dicht ab und hält so Fliegen und Maden fern. Zum anderen bauen Mikroorganismen im Filterdeckel Geruchsstoffe ab und sorgen zusammen mit dem Kondenswasser aus dem Deckel dafür, die Bildung von Schimmelpilzen zu vermindern (s. Abbildung). Diese Mikroorganismen sind für den Menschen vollkommen harmlos.

Aktivierung des Filtermaterials

Das Filtermaterial, der sogenannte Pressling, besteht aus einem natürlichen Kokosfaser-Substrat, das mit bestimmten Mikroorganismen angereichert ist. Diese müssen zunächst „aktiviert“ werden. Dazu muss der Pressling im Biofilterdeckel vor der ersten Nutzung angefeuchtet werden: Dazu wird ca. ein Liter warmes Wasser benötigt. Klappen Sie zunächst den Biofilterdeckel auf und füllen Sie mit 10 bis 20 Sekunden Abstand jeweils 250 ml langsam in die Filteröffnungen der Deckelunterseite. So hat das Filtermaterial genügend Zeit, um aufzuquellen.

Der Wechsel des Biofilter sollte lt. Hersteller alle 2 Jahre erfolgen. Einen neuen Biofilter können Sie im Umweltamt der Stadt Seligenstadt, Marktplatz 1 für 10,00 € käuflich erwerben.