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Bauen in Seligenstadt

Grundstücke

Gewerbeflächen

Südlich der Dudenhöfer Straße
Das Gewerbegebiet zwischen Dudenhöfer Straße bis zur Umgehungsstraße, südwestlich der Kernstadt, umfasst insgesamt 19,3 ha. Es ist im Bebauungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen und liegt 1 km vom Anschluss Seligenstadt / BAB A3 entfernt.

Nordring I - im Norden der Kernstadt 
Überwiegend produzierendes Gewerbe. Vollständig verkauft.

Nordring II - im Norden der Kernstadt
Der Bebauungsplan ist rechtskräftig.
Das Gebiet umfasst 5,1 ha. Städtische Grundstücke vorhanden.

Am Sandborn - Stadtteil Froschhausen:
Überwiegend produzierendes Gewerbe. Privatgrundstücke vorhanden.

Am  Reitpfad - Stadtteil Froschhausen:
Vollständig erschlossen. Privatgrundstücke vorhanden.

Stehnweg - Stadtteil Froschhausen:
Vollständig erschlossen. Keine Grundstücke vorhanden.

Gewerbegebiet Klein-Welzheim
Keine Grundstücke vorhanden.

Informationen zu den einzelnen Grundstücken erhalten Sie im Kommunalen Immobilienportal.

Bauplatzbewerbung Gewerbe

Sie sind an einem Gewerbegrundstück aus städtischem Bestand interessiert?

Dann senden Sie uns folgendes Formular ausgefüllt an folgende E-Mail-Adressen zu: wirtschaftsfoerderung@seligenstadt.de und liegenschaft@seligenstadt.de

Wohnbebauung

Bauberatung

Einen ersten Überblick gibt die Broschüre "Bauen in Seligenstadt", welche an den Verwaltungsstellen als Printausgabe oder über folgendes Bild als Online-Version verfügbar ist.


In einem Beratungsgespräch zu planungsrechtlichen und baurechtlichen Angelegenheiten erhalten Eigentümer, Bauwillige und Architekten Auskünfte und Hilfestellung.

Zur Bauberatung gehören insbesondere Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken, zur Zulässigkeit von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen, sowie zum Vorhandensein von Bebauungsplänen und städtischen Satzungen.

In einem Gespräch kann sehr oft schon geklärt werden, ob eine Planung baurechtlich zulässig ist, oder einer Änderung bedarf.

Keine Mitarbeitende gefunden.

Bebauungspläne

Allgemeine Informationen zum Thema Bebauungspläne finden Sie unter Leistungen von A-Z. Oder geben Sie in unserer Suche einfach "Bebauungsplan" ein.

Die Bebauungspläne als pdf-Dokument finden Sie im Bebauungsplan online.

Digitale Baugenehmigung

Seit Juni 2018 bietet der Kreis Offenbach die Möglichkeit, folgende Anträge und Mitteilungen nach Hessischer Bauordnung (HBO) digital einzureichen:

  • Genehmigungsfreistellung (§ 64 HBO)
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 HBO)
  • Baugenehmigungsverfahren (§ 66 HBO)
  • Bauvoranfrage (§ 76 HBO)
  • Isolierte Abweichungen (§ 73 HBO)
  • Isolierte Befreiungen und Ausnahmen (§ 31 BauGB)

Für Sie als Bauherr, Architekt und beauftragter Fachplaner bietet sich damit die zeitgemäße Möglichkeit, via Internet in wenigen Schritten komfortabel einen Antrag einzureichen.

Ist ein Genehmigungsverfahren abgeschlossen, stehen die Unterlagen in digitaler Form weiterhin jederzeit zur Verfügung.