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Altkleidercontainer

Altkleidercontainer Seligenstadt

Die Stadt Seligenstadt sieht für die gewerbliche sowie gemeinnützige Altkleidersammlung ausschließlich Standorte auf öffentlich gewidmete Verkehrsflächen vor. Die Nutzung dieser Standorte erfordert eine Nutzungserlaubnis nach § 16 Abs. 1 HStrG vor.

Die ausgewählten Standorte sind in der Anlage dieses Konzeptes dargestellt. Ein Standort kann einen Container aufnehmen. Die Erteilung von Nutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer außerhalb der in der Anlage zusammengefassten Standorte wird ausgeschlossen. Die Stadt Seligenstadt stellt insgesamt 18 Plätze zur Verfügung. Die aufzustellenden Container sind vom jeweiligen Auftragnehmer der Größe des vorhandenen Platzes anzupassen.

Ziel und Zweck des Standortkonzeptes für Altkleidercontainer

 

·         Die Sammelcontainer für Altkleider im Stadtgebiet sollen gleichmäßig verteilt werden.

 

·         Der „ Wildwuchs“ an Sammelcontainern für Altkleider soll im Verwaltungsgebiet abgebaut werden.

 

·         Die Altkleidercontainer sollen mit Altglascontainern zu Wertstoffsammelplätzen zusammengeführt werden.

 

·         Die Gleichbehandlung bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen soll gesichert sein


Derzeit sind in Seligenstadt alle 18 Plätze an gemeinnützige und gewerbliche Betreiber vergeben.  Ab dem 01.01.2019 werden die Containerstandplätze im Losverfahren neu vergeben. Anträge können bis 12.10.2018 beim Umweltamt der Stadt Seligenstadt eingereicht werden. 



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