Seligenstadt von oben

Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
  • Welche Gebühren fallen an?

    Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weiterführende Informationen:


Zuständige Abteilungen