Anleinpflicht für Hunde ab dem 1. März


Erster Stadtrat Michael Gerheim erinnert an die Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juni. In diesem Zeitraum sind Hunde in der Feld- und Flurgemarkung sowie im Stadtwald von Seligenstadt, Froschhausen und Klein-Welzheim an der Leine zu führen.

Ausgenommen vom Leinenzwang sind die Wege und Wegerandstreifen in folgenden Bereichen:

Seligenstadt: Der Bereich zwischen Dudenhöfer Straße und der Bahnlinie von der Bebauungsgrenze bis zur Umgehungsstraße sowie entlang des Radwegs an der Frankfurter Straße zwischen Trieler Ring und Umgehungsstraße.

Klein-Welzheim: Der Bereich zwischen dem Ziegelweg und dem Wacholderweg von der Bebauungsgrenze bis Am Bachgewann.

Froschhausen: Das Gebiet zwischen der Straße Am Reitpfad und der BAB 3 von der Bebauungsgrenze bis zum Werniggraben.

Der Erste Stadtrat appelliert an alle Hundehalter, sich an die Regelung zu halten. Die Ordnungspolizei kontrolliert regelmäßig auch im Außenbereich